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3. Rechtsgebot
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Die dritte Grundform des modernen Gesetzes ist das Gebot, entweder für den Einzelfall oder für eine Mehrzahl gleich gearteter Fälle. Hier ist – anders als ursprünglich bei der zweiten Grundform – Herrschaft (nicht Einigung) die Voraussetzung für die Rechtsetzung. Solche Gebote sind ein wichtiges Gesetzgebungsinstrument des heutigen Staates.