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IV. Hinweise zur Anfertigung von Prüfungsarbeiten
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Rechtshistorische Veranstaltungen im Grundstudium sind typischerweise Überblicksvorlesungen. Spezialvorlesungen hingegen sind gewöhnlich vorgesehen für die Mitte oder das Ende des Studiums, sei es im Hauptstudium oder insbesondere in der Schwerpunktbereichsausbildung. Das Gleiche gilt für Übungen und Seminare.
Für eine Klausur im Grundstudium, in der Wissen abgefragt wird, genügt in der Regel der Besuch der Vorlesung mit begleitender Lektüre eines Lehrbuches. Sofern eine Exegese als Prüfungsleistung erwartet wird, sollte man sich genauer mit dieser Form beschäftigen und diese üben – genauso, wie man in den dogmatischen Fächern den Gutachtenstil neben dem Stoff erlernen muss.