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Abstraktionsprinzip
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Im deutschen Recht sind Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte (Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte) nicht nur scharf voneinander zu unterscheiden (sog. Trennungsprinzip), sondern darüber hinaus kann ein Verfügungsgeschäft auch dann wirksam sein, wenn das ihm zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft unwirksam ist.