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Antrag/Angebot §§ 145 ff. BGB
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Der Antrag ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung (Willenserklärung), die inhaltlich so bestimmt oder bestimmbar ist, dass die Annahme (Annahme) mit einem einfachen „Ja“ erfolgen kann und es somit zum Vertragsschluss (Vertrag) kommt.