Читать книгу Rechtslexikon BGB - Sybille Neumann - Страница 32
ОглавлениеB › Beweislastumkehr
Beweislastumkehr
50
Hierunter versteht man die Umkehr vom Grundsatz, dass jede Partei die ihr günstigen Tatsachen darlegen und beweisen muss.
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Beweislastumkehr
50
Hierunter versteht man die Umkehr vom Grundsatz, dass jede Partei die ihr günstigen Tatsachen darlegen und beweisen muss.