Читать книгу Rechtslexikon BGB - Sybille Neumann - Страница 42
ОглавлениеD › Dissens §§ 154, 155 BGB
Dissens §§ 154, 155 BGB
60
Ein Dissens liegt vor, wenn die Parteien sich nicht über alle Punkte der Vereinbarung einig geworden sind.
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Dissens §§ 154, 155 BGB
60
Ein Dissens liegt vor, wenn die Parteien sich nicht über alle Punkte der Vereinbarung einig geworden sind.