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2.2 Arbeitsrechtliche Vorgaben Ausbildung
ОглавлениеDen Rahmen der Ausbildung geben nicht nur das Pflegeberufegesetz sowie die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vor. Sowohl die Auszubildenden als auch die sogenannten Träger der praktischen Ausbildung, d. h. Krankenhäuser, Heime etc. müssen zusätzlich die entsprechenden Vorschriften des Arbeitsrechts beachten. Hier sind zu nennen:
• Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
• bei minderjährigen Auszubildenden das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
• bei (möglichen) schwangeren Auszubildenden das Mutterschutzgesetz (MuSchG),
• Vorschriften zum Arbeitsschutz, wie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und andere sowie
• das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und
• das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Zusätzlich und ergänzend gelten die jeweiligen Tarifverträge.