Читать книгу Recht für Pflegeberufe - Theo Kienzle - Страница 18
2.3 Patientensicherheit
ОглавлениеOberstes Gebot sollte für die Pflegekräfte neben der Beachtung des Selbstbestimmungsrechts auch die Patientensicherheit sein. Die Rechtsvorschriften dazu finden sich
• im Infektionsschutzgesetz (IfSG),
• als Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes die Verordnungen zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen sowie
• Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (KRINKO) und
• dem Strafrecht.
Im Falle der Verletzung von Hygienevorschriften kann die jeweilige Pflegefachkraft auch persönlich über das Haftungsrecht zur Verantwortung gezogen werden.