Читать книгу Recht für Pflegeberufe - Theo Kienzle - Страница 20

2.4.1 Straftat

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Eine Straftat liegt nur dann vor, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, d. h. durch eine Person eine

• tatbestandsmäßige,

• rechtswidrige und

• schuldhafte Handlung erfolgt.

Jede Straftat setzt sich somit aus den drei Elementen zusammen:

• Tatbestand:

− objektiver Tatbestand,

− subjektiver Tatbestand,

• Rechtswidrigkeit und

• Schuld.

Nur wenn alle drei Voraussetzungen vorliegen, kann eine Strafe verhängt werden.

Recht für Pflegeberufe

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