Читать книгу Recht für Pflegeberufe - Theo Kienzle - Страница 20
2.4.1 Straftat
ОглавлениеEine Straftat liegt nur dann vor, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, d. h. durch eine Person eine
• tatbestandsmäßige,
• rechtswidrige und
• schuldhafte Handlung erfolgt.
Jede Straftat setzt sich somit aus den drei Elementen zusammen:
• Tatbestand:
− objektiver Tatbestand,
− subjektiver Tatbestand,
• Rechtswidrigkeit und
• Schuld.
Nur wenn alle drei Voraussetzungen vorliegen, kann eine Strafe verhängt werden.