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I. Allgemeines

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Die Entstehung der Berufe im Gesundheitswesen hat historische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Dimensionen. Dabei waren und sind diese Berufe vielfachem Wandel unterworfen, der Rückschlüsse auf den Stand der medizinischen und zahnmedizinischen, pharmakologischen, tiermedizinischen sowie psychotherapeutischen Wissenschaft und Praxis, der Medizintechnik, des Gesundheits-Handwerkes, wie auch auf die sozioökonomischen Rahmenbedingungen eines Landes und den Freiheitsgrad seiner Gesellschaft zulässt.

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Hinweis

Als Beruf gilt jede auf eine gewisse Dauer angelegte, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende Tätigkeit.[1] Die Berufsfreiheit ist ein Grundrecht „von besonderem Rang“.[2]

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Die heutige Berufe-Landschaft im deutschen Gesundheitssystem ist noch geprägt von einem „vielschichtigen Entwicklungsprozess“[3] im 19. und 20. Jahrhundert. In diesem Kontext entstanden (und entstehen immer noch) neue Berufsbilder, verändern sich Formen der Berufsausübung, entwickeln sich neue Kooperationen. Einem vergleichbaren Wandel ist die Auffassung unterworfen, was Gesundheit respektive Krankheit bedeutet und welche Rolle die Medizin und mit ihr die Gesundheitsberufe dabei übernehmen, markiert einerseits durch die Betonung des „sozialen Charakters“ der Heilbehandlung (Rudolf Virchow), andererseits durch den „Gesundheitsmarkt“, wo medizinisches Handeln als ökonomische Realität auch den Gesetzen der Globalisierung unterliegt.[4] Vielfältige Dienstleistungen, die z.T. ineinander greifen, werden auf diesem „Markt“ angeboten und nachgefragt, vom präventiven Fitnessprogramm und gesunder Ernährung über die kurative Medizin hin zur Rehabilitation, vom „well feeling“ zum ganzheitlich ausgerichteten „well being“. Allerdings lässt diese Entwicklung – ebenso wie die Ausweitung der Leistungsansprüche im Sozialversicherungsrecht bei gleichzeitiger Kostendämpfung – befürchten, dass der Trend zu Deprofessionalisierung,[5] Schematisierung, Verrechtlichung und Fremdsteuerung geht.[6]

6. Kapitel Berufsrecht der Gesundheitsberufe unter Einschluss der Darstellung des Rechts der SelbstverwaltungB. Geschichte › II. Freie Berufe im Gesundheitswesen

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