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J. Derivate, die andere Risiken handelbar machen (z.B. Rohstoff-, Zins- und Wetterderivate)

I. Merkmale und Arten

Abgesehen von den in den vorigen Abschnitten beschriebenen Finanzinstrumenten gibt es praktisch unbegrenzt viele weitere Derivate, bei denen der Vertragsgegenstand andere Risiken als die bei den bisherigen Referenzwerten im Vordergrund stehenden Ausfall- und Kursrisiken umfasst.

Die Derivate können in handelbaren Finanzinstrumenten verbrieft sein. Als Beispiele lassen sich inflations- oder zinsbezogene Anleihen (Rate-Linked Notes – RLN) nennen, aber auch z.B. Tranchierungsverbriefungen über Rohstoffe und Waren (Collateralized Commodity Obligations – CCO) und darauf bezogene Derivate, wobei Letztere unter anderem das Risiko der tatsächlichen Verfügbarkeit der betreffenden Rohstoffe und Waren abbilden, oder sogar Anleihen mit hineinstrukturierten Derivaten über Wetterereignisse (Wetterderivate) oder große Unglücke bzw. Versicherungsfälle (Katastrophenanleihen, cat bonds). Dabei müssen die Derivate nicht direkt auf die betreffenden Werte und Ereignisse, sondern auch lediglich auf Indizes als abgeleitete Referenzwerte bezogen sein. In erster Linie gestatten die angesprochenen Derivate eine Absicherung gegen die Risiken des Referenzwerts bzw. -ereignisses, also z.B. Inflationsrisiken oder Zahlungsrisiken für eine Versicherung aufgrund einer Katastrophe. Ähnlich vielen der zuvor beschriebenen Finanzinstrumente ist es eine weitere Funktion von ihnen, die relevanten Risiken handelbar zu machen.391

Die genannten derivativen Finanzinstrumente werden ungeachtet der Tatsache, dass sie unterschiedliche Risiken synthetisch nachbilden, unter Nutzung vergleichbarer rechtlicher Mäntel (wrappers) strukturiert. Im Einzelfall kann es fraglich sein, ob es sich bei den Mänteln überhaupt um Finanzinstrumente handelt.392 Auf diesen Aspekt soll hier wegen der Fülle der Ausgestaltungsmöglichkeiten nur hingewiesen werden. Die rechtliche Struktur dürfte häufig durch den Einsatzzweck und die angestrebte Handelbarkeit des Instruments beeinflusst werden.

II. Risiken beim Einsatz

Allgemeine Aussagen zu den Risiken, die mit dem Einsatz der betreffenden Finanzinstrumente verbunden sind, sind kaum möglich. Einen Einfluss auf dieses Risikoprofil haben – abgesehen vom vertragsgegenständlichen Referenzwert – auch die unterschiedliche Handelbarkeit, eine möglichen Risikotranchierung und möglicherweise weitere Faktoren. Bei Derivaten mit einem finanzmarktfremden Referenzwert liegen immerhin die folgenden Überlegungen nahe:

 • Die Risiken, die sich aus der Bestimmung eines solchen Referenzwerts ergeben, werden nicht davon beeinflusst, dass die Risiken an den Finanzmärkten steigen oder fallen. Deshalb erscheint der Beitrag, den die betreffenden Derivate zu einer Krise leisten können, die aus der Realisierung von finanzmarktspezifischen Risiken folgen, begrenzt.

 • Der Umstand, dass die Derivate es einem Transaktionspartner ermöglichen, sich gegen finanzmarktfremde Risiken abzusichern, führt allerdings auch zu zusätzlichen Risikoketten, weil die ursprünglich außerhalb des Finanzmarktgeschäfts zu tragen waren, nun mithilfe der Derivate unter den Finanzmarktteilnehmern verteilt werden können. Daneben kann es zur Abwälzung von Risiken kommen, wenn die Derivate in Anleihen oder handelbare Fondsanteile hineinstrukturiert sind und die übertragenen Risiken nicht richtig bewertet werden.

Die Verknüpfung des Finanzmarktgeschehens mit anderen risikogeprägten Zuständen und Entwicklungen führt jedenfalls dazu, dass sich die Realisierung finanzmarktfremder Risiken auch auf den Finanzmärkten auswirkt. Die Beurteilung der Finanzmarktentwicklung wird also schwieriger.

391 Insofern sind sie von Emissionszertifikate u.ä. abzugrenzen, die Anrechte auf den betreffenden Rohstoff geben. Zu Zertifikaten siehe näher unten Kap. 3.L, insb. Abschn. I.2 (S. 123). 392 Vgl. schon oben Kap. 3.E.IV.2 (S. 75).

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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