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3. Asset-Swaps

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Ein weiteres hier relevantes Kombinationsprodukt sind so genannte Asset-Swaps. Diese Produkte werden seit den 1990er Jahren verwendet. Bei einem Asset-Swap handelt es sich nicht um eine Anleihe mit hineinstrukturiertem Derivat, sondern vielmehr umgekehrt um einen Swap (z.B. Währungs- oder Zinsswap), in den ein Vermögenswert hineinstrukturiert ist. Eine typische Variante ist ein Zinsswap, bei dem die Zahlungspflichten der einen Seite entsprechend den Zinszahlungen aus einer synthetischen Anleihe (meist mit festem Zinskupon) strukturiert sind.423 Möglich sind auch Instrumente mit einer asymmetrischen Risikostruktur. So hat der Käufer einer Asset-Swapoption (call) das Recht, als Käufer in einem Asset-Swap-Paket aufzutreten, also eine festverzinsliche Anleihe zu par zu erwerben und als Festzinszahler außerdem in einen Zinsswap einzutreten, welcher die Festzinszahlungen in variable Zahlungen zuzüglich eines festgelegten strike spread tauscht (strike zu par).424

Asset-Swaps können schließlich auch so ausgestaltet werden, dass ein Intermediär den Vermögenswert für den Investor im Bestand hält und verwaltet, ohne dass der Investor auch Swappartei wird. Außerdem sind Tranchierungsverbriefungen in der Weise möglich, dass Vermögenswerte (z.B. bereits emittierte Wertpapiere) auf eine Zweckgesellschaft übertragen und von dieser Wertpapiere mit anderen Ausstattungsmerkmalen emittiert werden.425

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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