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II. Erfüllungsrisiken (insb. Kredit-/Gegenpartei-Risiken)

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Die Gruppe der Erfüllungsrisiken umfasst die unterschiedlichen Ausprägungen des Risikos, dass eine Vertragspartei nicht in der Lage ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Erfüllungsrisiken spielen im allgemeinen Zivilrecht eine besondere Rolle, da sie durch die gesetzlichen (§§ 269, 270 BGB) und vertraglichen Regelungen zum Leistungs- bzw. Erfolgsort einer Vertragspartei mehr oder minder ausdrücklich zugewiesen sind.

Zu den Erfüllungsrisiken zählt insbesondere das Ausfallrisiko (Kontrahentenrisiko). Dies ist das Risiko eines Ausfalls oder Teilausfalls einer vom Transaktionspartner geschuldeten Leistung.22 Ein Beispiel ist das Kreditausfallrisiko, das in der Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls kreditvertraglich vereinbarter Zins- und Tilgungszahlungen besteht. Ausfallrisiken im Zusammenhang mit Wertpapieren umfassen insbesondere Emittentenrisiken und Vorleistungs- bzw. Eindeckungsrisiken.23 Bei Derivatkontrakten bestehen Ausfallrisiken in Form der Unsicherheit, dass der leistungsverpflichtete Transaktionspartner seinen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Diesbezüglich wird häufig von Gegenparteirisiken (counterparty risk) gesprochen.

Andere Erfüllungsrisiken, die in Bezug auf Finanzinstrumente relevant erscheinen, sind das Abwicklungs- und das Verwahrungsrisiko. Als Abwicklungsrisiko wird die – unter Umständen Dritte treffende – Möglichkeit bezeichnet, dass ein Wertpapier nach Ablauf des zwischen beiden Transaktionspartnern vereinbarten Erfüllungszeitpunkts nicht oder verzögert abgewickelt wird und dies zu Verlusten wegen einer zwischenzeitlich eingetretenen Verschlechterung der Marktverhältnisse führt. Bei dem Verwahrungsrisiko handelt es sich um das Risiko, dass in Verwahrung gegebene Finanzinstrumente oder andere in Verwahrung gegebene Güter bei dem Verwahrer verlustig gehen.

In Bezug auf die Transaktion mit einem Finanzinstrument treten Erfüllungsrisiken als transaktionsbedingte Risiken auf. Sie sind unmittelbar mit dem Einsatz des Finanzinstruments verbunden und folgen aus Unsicherheiten bei der Preisfindung. Dabei leiten sich solche Risiken zwar von der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit des einen Transaktionspartners ab, doch treffen sie den anderen Transaktionspartner vermittelt über das Finanzinstrument.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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