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IV. Schwankungsrisiken

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Als Schwankungsrisiko (Volatilitätsrisiko) wird das Risiko bezeichnet, dass sich der Preis für einen Wert aufgrund von Änderungen des Unsicherheitsgrades bei einem Bezugswert ändert. Das Risiko folgt aus der Unsicherheit bezüglich künftiger Preisbewegungen (implizite Volatilität), in Abgrenzung von der Bekanntheit historischer Kursschwankungen (realisierte Volatilität).25 Schwankungsrisiken stehen in den aufsichtsrechtlichen Vorgaben und Empfehlungen gegenüber den zuvor beschriebenen Risikokategorien stärker im Hintergrund. Allerdings sind sie im vorliegenden Zusammenhang durchaus von Bedeutung. Bei Finanzinstrumenten, deren Wert sich von einem Bezugswert ableitet, besteht unverkennbar ein enger Zusammenhang zwischen Marktpreis- und Schwankungsrisiken. In Bezug auf Marktpreisrisiken wurde bereits angesprochen, dass der Marktwert von Finanzinstrumenten von Änderungen in den Risiken oder der Wertentwicklung eines Referenzproduktes beeinflusst werden kann. In diesem Fall hängt es von der Realisierung von Schwankungsrisiken ab, in welchem Umfang sich der Marktwert des Finanzinstruments letztlich verändert.

Schwankungsrisiken sind transaktionsbedingte Risiken, soweit sie den Käufer des Finanzinstruments gerade aufgrund der Transaktion mit dem Finanzinstrument treffen. Eine Nichtberücksichtigung von Schwankungsrisiken kann zu Fehlbewertungen führen und ist insofern unmittelbar aufsichtsrechtlich relevant.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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