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2. Verträge als Risikokanäle

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Verträge verteilen nicht nur Risiken, die für die Parteien mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand verbunden sind, sondern können auch selbst mit Risiken für die Parteien oder für Dritte einhergehen. Die Verträge wirken dann als Risikokanäle. Für die im Rahmen einer Finanztransaktion geschlossenen Verträge gilt das namentlich dann, wenn die vertragliche Risikoverteilung unvollständig ist. Dazu kann es vor allem in den folgenden zwei Szenarien kommen:

 • Risikoexternalisierung: Ein Transaktionspartner wälzt Risiken auf den anderen ab, sodass dieser Risiken an andere Marktteilnehmer weitergibt.

 • Risikoverkettung (transitives Risiko): Eine Transaktion ändert die Risiken für Marktteilnehmer außerhalb der Transaktion.

Der einer Finanztransaktion zugrunde liegende Vertrag wirkt in den genannten Fällen also in zweierlei Hinsicht als Risikokanal. Zum einen macht es das Vertragsverhältnis für die Transaktionspartner notwendig, neben Informationen zu ihren eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen auch Informationen zu den Verhältnissen der Transaktionspartner zu berücksichtigen (um Risikoabwälzungen vorzubeugen). Zum anderen können die vertraglichen Pflichten der Transaktionspartner auch unmittelbar die Risiken beeinflussen, denen andere Marktteilnehmer ausgesetzt sind.

In den folgenden Abschnitten ist näher zu untersuchen, wann es zu einer Risikoabwälzung (Risikoexternalisierung; Abschnitt II) bzw. zum Entstehen von Risiken bei nicht transaktionsbeteiligten Marktteilnehmern (Risikoverkettung; Abschnitt III) kommt.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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