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2. Negativauslese (adverse selection)

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Zu einer Negativauslese von Risiken kann es insbesondere aufgrund von Informationsasymmetrien kommen. Solche Informationsasymmetrien bestehen im Grundsatz bei vielen Finanztransaktionen. Bereits bei einfach strukturierten Kreditinstrumenten (Anleihen) folgt eine Informationsasymmetrie daraus, dass der Emittent (Kreditnehmer) seine Bonität besser abschätzen kann als die Käufer der Verbriefung (Kreditgeber). Eine Informationsasymmetrie kann sich allerdings über ein bilaterales Transaktionsverhältnis hinaus ergeben. Wenn etwa im genannten Beispiel der Kredit nicht über eine Anleihe am Markt aufgenommen, sondern von einer Bank (Finanzintermediär) vergeben worden wäre, ergäbe sich eine Informationsasymmetrie einerseits im Verhältnis des Kreditnehmers zur Bank sowie andererseits im Verhältnis der Bank zu den Einlegern, die der Bank das zur Kreditvergabe genutzte Kapital zur Verfügung gestellt haben.67 Informationsasymmetrien können auch bei sonstigen Vertragsverkettungen bestehen, etwa im Verhältnis Einleger – Bank – Einleger oder, bei einem besicherten Kredit, im Verhältnis Bank – Kreditnehmer – Sicherungsgeber.

Die bestehenden Informationsasymmetrien können von dem dadurch begünstigten Transaktionspartner genutzt werden, um Risiken im bilateralen Verhältnis auf den anderen Transaktionspartner abzuwälzen.68 Der Transaktionspartner, zu dessen Nachteil die Informationsasymmetrie besteht, kann ihr dadurch Rechnung tragen, dass er eine Risikoprämie für die Übernahme der ihm unbekannten Risiken verlangt.69 Dennoch kann es zu einer unfreiwilligen Risikoübernahme kommen. So ist es möglich, dass der zuletzt genannte Transaktionspartner die übernommenen Risiken falsch bewertet und deshalb die Risikoprämie falsch berechnet, etwa weil für die nötige Risikobewertung von vornherein kein geeignetes Berechnungsmodell vorhanden ist oder weil er vorhandene Modelle falsch (oder gar nicht) einsetzt. Wenn es zu einem solchen Fehler kommt, setzt er sich im Rahmen einer Transaktionskette über die einzelnen bilateralen Transaktionsverhältnisse hinweg fort.

Eine Externalisierung von Risiken wird davon abgesehen aber auch dadurch begünstigt, dass die Finanzmarktteilnehmer im Rahmen ihres Risikomanagements grundsätzlich nur Risiken berücksichtigen, von deren Verwirklichung sie jeweils selbst betroffen werden können. Sie treffen dagegen nicht ohne Weiteres eine eigene Vorsorge für Risiken, die von vornherein bei anderen Marktteilnehmern entstehen oder von ihnen auf andere Marktteilnehmer weitergeleitet werden.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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