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3. Moralische Risiken (moral hazard)

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Ein moralisches Risiko liegt vor, wenn ein Marktteilnehmer erkennt, dass er Risiken aufbauen kann, die er nicht selbst tragen muss (= externalisieren kann). Das ist der Fall, wenn sich die Risiken bei einem anderen Marktteilnehmer oder beim Staat realisieren.70 Diesbezüglich ist weiter danach zu unterscheiden, welche Risiken externalisiert werden.

Im Verhältnis einzelner Finanzmarktteilnehmer untereinander kann ein moralisches Risiko schon dadurch entstehen, dass Marktteilnehmer beliebige, betriebswirtschaftlich relevante Einzelrisiken ansammeln. Diese Möglichkeit besteht beim Einsatz von Finanzinstrumenten insbesondere dann, wenn Marktteilnehmer über die betreffenden Instrumente Risiken aus einem bestehenden Geschäft übertragen können. In diesem Fall können sich moralische Risiken entwickeln, wenn die betreffenden Marktteilnehmer für die Risikokontrolle verantwortlich bleiben. Ein Beispiel ist eine Bank, die sich für einen Kredit über einen Credit Default Swap (CDS) einen Schutz gegenüber Ausfallrisiken verschafft und infolgedessen auf die weitere Kreditkontrolle verzichtet. Alternativ können sich moralische Risiken aber auch dann entwickeln, wenn Marktteilnehmer durch neue Geschäfte Risiken aufbauen können, die von dem Instrument mit abgesichert werden. Ein Beispiel hierfür kann ein Unternehmensinhaber sein, der seine unternehmerischen Risiken über einen so genannten Equity Default Swap (EDS) überträgt, wenn das Instrument keine oder unzureichende Ausnahmen für einen Aktienkursverfall aufgrund von unternehmerischen Fehlentscheidungen enthält.

Im Verhältnis einzelner Finanzmarktteilnehmer zum Staat kann ein moralisches Risiko dadurch entstehen, dass Marktteilnehmer Risiken ansammeln, deren Materialisierung die Stabilität des Finanzsystems infrage stellen kann (systemische Risiken).71 Dadurch können die Marktteilnehmer selbst systemische Bedeutung (Systemrelevanz) gewinnen. Denn angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Finanzsystems können sie darauf bauen, im Krisenfall vom Staat gerettet zu werden. Sie profitieren insofern von einer „impliziten Staatsgarantie“, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern verschafft, die nicht in vergleichbarer Form systemrelevant sind.72 Die betreffenden Banken werden also – gemessen an ihrem Risikoprofil – „zu groß“, als dass der Staat sie noch aus dem Markt austreten lassen könnte (Too Big To Fail – TBTF).73

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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