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3. Hybride Instrumente

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Eine Reihe von Finanzinstrumenten lässt sich nicht eindeutig kategorisieren, weil sie über eine hybride Struktur verfügen und Merkmale sowohl von Eigenkapitalinstrumenten als auch von Fremdkapitalinstrumenten aufweisen. Dies betrifft insbesondere stille Beteiligungen und Genussrechte.

Stille Beteiligungen sind Eigenkapitalinstrumente, und Genussrechte sind Fremdkapitalinstrumente, bei denen der Investor auf die mit einer gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitalbeteiligung üblicherweise verbundenen Mitgliedschaftsrechte verzichtet.128 Im Gegenzug erhält er – insoweit ähnlich wie ein (sonstiger) Fremdkapitalgeber – eine erhöhte Verzinsung. Er haftet allerdings – insoweit ähnlich wie ein (sonstiger) Eigenkapitalgeber – auch bei Verlusten.129 Hinsichtlich des Einsatzes eines Kredithebels gibt es keine Besonderheiten. Stille Beteiligungen nutzen keinen Kredithebel, denn das vom Investor eingebrachte Kapital haftet als Eigenkapital. Eine solche Haftung gibt es bei Genussrechten nicht.

Eine weitere Gruppe hybrider Finanzinstrumente bildet das so genannte Mezzanine-Kapital. Hierbei handelt es sich um eher eigen- oder eher fremdkapitalnah strukturierte Finanzinstrumente, die typischerweise eine befristete Laufzeit haben, gegenüber dem gesamten oder einem Teil des Fremdkapitals nachrangig und als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig sind. Die Verzinsung erfolgt laufend, mit Endfälligkeit sowie über einen so genannten kicker am Laufzeitende.130 In die Produkte können über den kicker – anders als beim zuvor beschriebenen hybriden Kapital – Wandlungsrechte hineinstrukturiert sein. Auf solche strukturierten Finanzinstrumente ist weiter unten noch einzugehen.131

Zu den hybriden Instrumenten sind auch die schon erwähnten sukuk zu zählen. Bei diesen werden mit den Geldern des Emittenten Waren oder Rechte auf Dienste erworben. Der Emittent erhält (anstelle einer Verzinsung) ein in dem sukuk verbrieftes Recht an den Erträgen, die mit den Waren oder Dienstrechten oder ihrer Bereitstellung verbunden sind.132

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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