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2. Fremdkapitalinstrumente

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Fremdkapitalinstrumente (Alternativbegriff: Anleihen) verkörpern nach wertpapierrechtlichem Verständnis typischerweise einen Anspruch gegen den Emittenten (i.d.R. einen Zahlungsanspruch) und nach dem internationalen Bilanzrecht finanzielle Schulden des Emittenten.123

Aus Sicht eines Investors weisen Fremdkapitalinstrumente diverse Unterschiede gegenüber Eigenkapitalinstrumenten auf. Insbesondere haben sie ab ihrer Ausgabe üblicherweise eine bestimmte Laufzeit und sind während dieser Laufzeit auf vorab definierte Weise verzinst. Eine nicht verzinsliche Variante zu diesen im abendländischen Rechtskreis üblichen Fremdkapitalinstrumenten sind die sukuk des islamischen Rechtskreises, die nach hiesigem Rechtsverständnis allerdings eine Hybridstruktur aufweisen.124 Fremdkapitalinstrumente werden häufig ebenfalls auf Sekundärmärkten gehandelt.125

Ein weiterer und insbesondere aus aufsichtsrechtlicher Sicht relevanter Unterschied zwischen Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten liegt in der Hebelwirkung von (typischen wie auch atypischen) Fremdkapitalinstrumenten.126 Fremdkapital kann eingesetzt werden, um die Eigenkapitalrentabilität im Verhältnis zur Gesamtrentabilität zu erhöhen. Voraussetzung ist, dass der Investor Fremdkapital zu betragsmäßig günstigeren Konditionen als der Gesamtkapitalrentabilität aufnehmen kann, die sich mit seiner Investition erzielen lässt.127 Das mag anhand eines einfachen Beispiels erklärt werden:

So mag ein Investor erkennen, dass ein Gut für EUR 150/Stk. erhältlich ist, aber für EUR 200/Stk. weiterverkauft werden kann. Wenn der Investor Eigenkapital i.H.v. EUR 300 hat und einen Kredit über EUR 100 zu einem Zins von EUR 20 aufnimmt, kann er statt 1 Stk. des Gutes 2 Stk. erwerben und mit einem Gewinn pro Stück i.H.v. EUR 40 weiterverkaufen.

In ähnlicher Weise kann ein Anleiheemittent Fremdkapital aufnehmen, um das Kapital in für ihn rentable Geschäfte zu reinvestieren.

Es ist zu vermuten, dass die am deutschen Finanzmarkt gehandelten Fremdkapitalinstrumente in der Mehrzahl der Fälle ebenfalls nach deutschem Recht strukturiert sind, jedoch mag hier der außerbörsliche Handel eine größere Rolle spielen als bei Eigenkapitalinstrumenten.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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