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III. Liquiditätsrisiken

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Ein Risiko, das aufsichtsrechtlich vor allem mit Blick auf mögliche Bestandsgefährdungen bei einzelnen Marktteilnehmern relevant ist, ist das Liquiditätsrisiko. Der Begriff wird in zweierlei Zusammenhang verwendet. Zum einen bezeichnet das Liquiditätsrisiko das Risiko, dass ein Marktteilnehmer selbst illiquide ist, weil er Zahlungsmittel nicht oder nur zu einem erhöhten Preis beschaffen kann (z.B. weil sich beim Transaktionspartner ein Ausfallrisiko realisiert). Zu Liquiditätsrisiken der genannten Art zählen Refinanzierungsrisiken, verzögerungsbedingte Terminrisiken und hinsichtlich einer unerwarteten Inanspruchnahme bestehende Abrufrisiken. Zum anderen kann ein Liquiditätsrisiko aber auch daraus folgen, dass sich Geschäfte wegen nicht ausreichender Marktliquidität nicht oder nur verzögert abschließen lassen. Mit Blick auf Transaktionen mit Finanzinstrumenten bedeutet die Realisierung solcher Risiken, dass laufende Kontrakte vorzeitig beendet werden müssen und sich bei dem betroffenen Transaktionspartner Marktwertverluste realisieren. Diese zweite Art von Liquiditätsrisiken kann zur Klarstellung auch als Liquidierungsrisiko bezeichnet werden.24 Liquiditätsrisiken treffen Marktteilnehmer zwar im Rahmen von Transaktionen mit Finanzinstrumenten. Jedoch handelt es sich um keine Risiken, die durch den Vertrag über die Transaktion begründet werden. Unbeschadet dessen kann sich aufgrund von Liquiditätsrisiken, die bei einem Transaktionspartner bestehen, das Risiko seines Ausfalls gegenüber dem anderen Transaktionspartner erhöhen. Außerdem erhöht sich durch jede Transaktion, die bei einem Transaktionspartner Kapital bindet, dessen Liquiditätsrisiko in anderen Transaktionen.

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente

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