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1. Unterscheidung nach der Rechtswirkung für den Adressaten
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Zunächst ist zu unterscheiden zwischen begünstigenden und belastenden Verwaltungsakten. Diese Unterscheidung setzt an der Rechtswirkung des VA für den betroffenen Adressaten an. Sie ist Folge des Umstands, dass es eine Leistungs- und eine Eingriffsverwaltung gibt. Es gibt deshalb auch begünstigendes und belastendes Verwaltungsrecht und damit es umsetzende VAe mit diesen differenten Wirkungen.