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3.6 Sustainable Finance
ОглавлениеDas Vorhaben einer EU-Taxonomie ist förderlich, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig angesehen werden. EU-Taxonomie ist die weltweit erste «grüne Liste» – eine Klassifikation nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten, die sich auch um die Ausarbeitung der Umweltziele dreht, z. B. die Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und der Schutz gesunder Ökosysteme.
Die EU-Taxonomie kann dazu beitragen, Finanzmittel für umweltverträgliche Projekte zu mobilisieren und grenzüberschreitende Investitionen zu fördern, indem sie eine gemeinsame Sprache für umweltverträgliche Investitionen definiert. Sie kann auch einen strukturellen Wandel der europäischen Wirtschaft unterstützen, indem sie einen Wettbewerbsvorteil für die EU-Industrie bei innovativen und nachhaltigen Technologien schafft.
Die gemäß der EU-Taxonomie vereinbarte Verpflichtung für börsennotierte Unternehmen, den Anteil ihres Gesamtumsatzes und den Anteil der Gesamtinvestitionen und -ausgaben im Zusammenhang mit umweltverträglichen Wirtschaftstätigkeiten zu veröffentlichen, ist aber noch zu überdenken. Die EU-Taxonomie führt in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zu einem erheblichen Mehraufwand. Die notwendigen Daten liegen nicht ohne weiteres vor und müssen in aufwendigen Prozessen ermittelt und zusammengeführt werden. Schon für ein Dax-Konzern ist das äußerst arbeitsintensiv; mittelständische Unternehmen sehen aufgrund dieses enormen Aufwandes für die Akzeptanz des Instruments in der Realwirtschaft ein erhebliches Hindernis.