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Tötungsverbot

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Doch, es ist eine Tatsache, denn zur Tatsache machen wir Menschen alles, was wir als Tatsache anerkennen. Also, wenn jemand Sie fragen würde - es ist eine ethische Frage: Dürfen Menschen auf Ihr eigenes Verlangen hin getötet werden oder nicht? Das ist keine einfache ethische Frage. Dann nehmen Sie – oder wenn ich gefragt werde, nehme ich – Bezug auf das Tötungsverbot.

Das Tötungsverbot hängt eng mit der Menschenwürde zusammen, ist aber ein eigener Grundanspruch.

Natürlich gilt dieses Tötungsverbot nicht unter allen Bedingungen. Zum Beispiel im Krieg. Soldaten unterliegen diesem Verbot nicht. Allerdings dürfen Soldaten nicht grausam töten, nicht mutwillig usw. Und natürlich, wenn das eigene Leben in Gefahr und die Abwehr des Angriffs nur durch die Tötung des Angreifers möglich ist – auch da ist töten erlaubt. Aber das ist eine schwierige Frage.

Kehren wir zurück zum ganz normalen Tötungsverbot, ein Verbot als sittliche Tatsache. Wenn Sie also jemand fragt: Was heißt das eigentlich? Dann können Sie nur antworten: Dieses Verbot gilt bei uns. Und wenn jemand nicht versteht, worin dieses Verbot besteht, weil er zum Beispiel denkt: Ich bin kräftig, vielleicht hab ich sogar eine Pistole oder ein Messer. Warum soll ich also nicht einen Menschen töten dürfen, der mir einfach auf die Nerven geht, nachts Lärm macht oder mich dumm anredet?

Wer das nicht versteht, weiß nicht, was diese Tatsache bedeutet. Kennt keine sittlichen Tatsachen. Normalerweise wissen wir aber – wir wissen es im genauen Sinne des Wortes Wissen, dass es verboten ist, Menschen zu töten und dieses Verbot verstehen wir. Wir behandeln es wie eine Tatsache.

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