Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 674
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Оглавлениеc)Beitragsbemessungsgrenzen
Durch Anwendung des Beitragssatzes für den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt werden die Sozialversicherungsbeiträge errechnet.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch mit dem maßgebenden Beitragssatz nur bis zur Höhe der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen erhoben.
Beitragsbemessungsgrenzen 2022
Renten- und Arbeitslosenversicherung
| alte Länder mit Berlin-West | neue Länder mit Berlin-Ost | |
|---|---|---|
| Jahr | 84600,— € | 81000,— € |
| Monat | 7050,— € | 6750,— € |
| Woche | 1645,— € | 1575,— € |
| Kalendertag | 235,— € | 225,— € |
Kranken- und Pflegeversicherung
| alte und neue Länder einheitlich | |
|---|---|
| Jahr | 58050,— € |
| Monat | 4837,50 € |
| Woche | 1128,75 € |
| Kalendertag | 161,25 € |
Eine Tabelle für die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen bei Teillohnzahlungszeiträumen ist für die alten und neuen Bundesländer beim Stichwort „Teillohnzahlungszeitraum“ unter Nr. 4 abgedruckt.
Die Beiträge werden durch die unmittelbare Anwendung des halben Beitragssatzes auf das erzielte Arbeitsentgelt und anschließende Verdoppelung des gerundeten Ergebnisses berechnet. Für die Rundung gilt Folgendes:
Ist die 3. Stelle nach dem Komma eine 5, 6, 7, 8 oder 9 ist aufzurunden;
ist die 3. Stelle nach dem Komma eine 1, 2, 3 oder 4 ist abzurunden.
Beispiel
Monatliches Arbeitsentgelt im August 2022 5000 €. Sowohl bei einer Beschäftigung in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern ergibt sich folgende Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge:
| Arbeitnehmer-anteil | Arbeitgeber-anteil | |
|---|---|---|
| Rentenversicherung je 9,3 % (aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt) | 465,— € | 465,— € |
| Arbeitslosenversicherung je 1,2 % (aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt) | 60,— € | 60,— € |
| Krankenversicherung | ||
| je 7,3 % aus der Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50 € | 353,14 € | 353,14 € |
| Zusatzbeitrag (z. B. je 0,65 % aus der Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50 €) | 31,44 € | 31,44 € |
| Pflegeversicherung je 1,525 % (aus der Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50 €) | 73,77 € | 73,77 € |
| Hat der Arbeitnehmer einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose in Höhe von 0,35 % zu zahlen, ergibt sich eine Verteilung der Beitragslast bei der Pflegeversicherung von 1,875 % zu 1,525 % (aus der Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50 €) | ||
| insgesamt | 983,35 € | 983,35 € |
| Gesamtsozialversicherungsbeitrag | 1966,70 € |