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c)Beitragsbemessungsgrenzen

Durch Anwendung des Beitragssatzes für den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt werden die Sozialversicherungsbeiträge errechnet.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden jedoch mit dem maßgebenden Beitragssatz nur bis zur Höhe der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen erhoben.

Beitragsbemessungsgrenzen 2022

Renten- und Arbeitslosenversicherung

alte Länder mit Berlin-West neue Länder mit Berlin-Ost
Jahr 84600,— € 81000,— €
Monat 7050,— € 6750,— €
Woche 1645,— € 1575,— €
Kalendertag 235,— € 225,— €

Kranken- und Pflegeversicherung

alte und neue Länder einheitlich
Jahr 58050,— €
Monat 4837,50 €
Woche 1128,75 €
Kalendertag 161,25 €

Eine Tabelle für die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen bei Teillohnzahlungszeiträumen ist für die alten und neuen Bundesländer beim Stichwort „Teillohnzahlungszeitraum“ unter Nr. 4 abgedruckt.

Die Beiträge werden durch die unmittelbare Anwendung des halben Beitragssatzes auf das erzielte Arbeitsentgelt und anschließende Verdoppelung des gerundeten Ergebnisses berechnet. Für die Rundung gilt Folgendes:

Ist die 3. Stelle nach dem Komma eine 5, 6, 7, 8 oder 9 ist aufzurunden;

ist die 3. Stelle nach dem Komma eine 1, 2, 3 oder 4 ist abzurunden.

Beispiel

Monatliches Arbeitsentgelt im August 2022 5000 €. Sowohl bei einer Beschäftigung in den alten Bundesländern als auch in den neuen Bundesländern ergibt sich folgende Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge:

Arbeitnehmer-anteil Arbeitgeber-anteil
Rentenversicherung je 9,3 % (aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt) 465,— € 465,— €
Arbeitslosenversicherung je 1,2 % (aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt) 60,— € 60,— €
Krankenversicherung
je 7,3 % aus der Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50 € 353,14 € 353,14 €
Zusatzbeitrag (z. B. je 0,65 % aus der Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50 €) 31,44 € 31,44 €
Pflegeversicherung je 1,525 % (aus der Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50 €) 73,77 € 73,77 €
Hat der Arbeitnehmer einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose in Höhe von 0,35 % zu zahlen, ergibt sich eine Verteilung der Beitragslast bei der Pflegeversicherung von 1,875 % zu 1,525 % (aus der Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50 €)
insgesamt 983,35 € 983,35 €
Gesamtsozialversicherungsbeitrag 1966,70 €
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