Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 680
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Berechnung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags:
ОглавлениеDer Zuschuss zu den Aufwendungen für die Pkw-Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist steuerpflichtig. Es wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss von 50 € pauschal mit 15 % besteuern kann. Einzelheiten sind beim Stichwort „Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ erläutert. Dies löst Sozialversicherungsfreiheit aus. Steuer- und beitragspflichtig sind hingegen die ersetzten Kontoführungsgebühren von 3 €. Hiernach ergibt sich folgende Lohnabrechnung:
| Monatslohn insgesamt | 2600,— € | |
| abzüglich: | ||
| pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss | 50,— € | |
| zu versteuern nach der Monatstabelle | 2550,— € |
| Lohnsteuer (Steuerklasse III) | 54,66 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,— € |
| Kirchensteuer 8 % | 4,37 € |