Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 680
Berechnung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags:
Оглавление Der Zuschuss zu den Aufwendungen für die Pkw-Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist steuerpflichtig. Es wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss von 50 € pauschal mit 15 % besteuern kann. Einzelheiten sind beim Stichwort „Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ erläutert. Dies löst Sozialversicherungsfreiheit aus. Steuer- und beitragspflichtig sind hingegen die ersetzten Kontoführungsgebühren von 3 €. Hiernach ergibt sich folgende Lohnabrechnung:
Monatslohn insgesamt | | 2600,— € |
abzüglich: | | |
pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss | | 50,— € |
zu versteuern nach der Monatstabelle | 2550,— € |
Lohnsteuer (Steuerklasse III) | 54,66 € |
Solidaritätszuschlag | 0,— € |
Kirchensteuer 8 % | 4,37 € |