Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 760

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6.Pauschalierung der Lohnsteuer bei Künstlern

Wegen der besonderen Schwierigkeiten, die mit der steuerlichen Erfassung der Einkünfte bei nur kurzfristig als Arbeitnehmer beschäftigten Künstlern verbunden sind, ist durch bundeseinheitliche Regelung[178] zugelassen worden, dass der inländische Arbeitgeber bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern die Lohnsteuer pauschalieren kann, wenn die Künstler als

 gastspielverpflichtete Künstler bei Theaterbetrieben,

 freie Mitarbeiter für den Hörfunk oder Fernsehfunk oder

 Mitarbeiter in der Film- und Fernsehproduktion

nichtselbstständig tätig sind und vom Arbeitgeber nur kurzfristig, höchstens für sechs zusammenhängende Monate, beschäftigt werden.

Die pauschale Lohnsteuer beträgt 20 %. Die pauschale Lohnsteuer bemisst sich nach den gesamten Einnahmen des Künstlers einschließlich der steuerfreien Reisekosten und sonstigen steuerfreien Einnahmen. Abzüge, z. B. für Werbungskosten, Sonderausgaben und Steuern, sind nicht zulässig. Der Solidaritätszuschlag wird zusätzlich erhoben. Er beträgt 5,5 % der pauschalen Lohnsteuer. Kirchensteuer fällt bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern nicht an.

Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Lohnsteuer, beträgt die pauschale Lohnsteuer 25,35 % der Einnahmen. Übernimmt der Arbeitgeber nur den Solidaritätszuschlag, beträgt die pauschale Lohnsteuer 20,22 %. Der Solidaritätszuschlag beträgt in beiden Fällen zusätzlich jeweils 5,5 % der Lohnsteuer.

Beispiel

Die Honorareinnahmen betragen im Kalenderjahr 2022 2000,— €
Der Arbeitgeber übernimmt die pauschale Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag.
Die Lohnsteuer beträgt 25,35 % von 2000 € 507,— €
der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % von 507 € 27,89 €
Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

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