Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 764

2.Ausstellen der „Besonderen Lohnsteuerbescheinigung“

Оглавление

Die nachfolgenden Ausführungen zur Ausstellung einer „Besonderen Lohnsteuerbescheinigung“ gelten nur für Arbeitgeber, die mit Billigung des Betriebsstättenfinanzamts nicht am ElsterLohn-Verfahren teilnehmen. Dies trifft z. B. auf Arbeitgeber zu, die wegen Anwendung der sog. Härtefallregelung nicht am ELStAM-Verfahren teilnehmen (vgl. das Stichwort „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – ELStAM“ unter Nr. 5).

Bei einer Nichtteilnahme am ElsterLohn-Verfahren muss der Arbeitgeber auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 2, 3 und 4 EStG eine Besondere Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck erteilen (vgl. die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 3 und beim Stichwort „Beschränkt steuerpflichtige Künstler, Berufssportler, Schriftsteller und Journalisten“ unter Nr. 7).

Für Aushilfskräfte und Teilzeitbeschäftigte, deren Bezüge nach § 40a EStG pauschal besteuert worden sind, sind Besondere Lohnsteuerbescheinigungen nicht auszustellen. Allerdings müssen Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihrem Privathaushalt beschäftigen und nicht am ElsterLohn-Verfahren teilnehmen, eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ erteilen, wenn der Arbeitslohn nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen besteuert worden ist (§ 41b Abs. 3 EStG). Es dürfte sich in der Praxis aber um seltene Ausnahmefälle handeln, da das Arbeitsentgelt in der Regel pauschal besteuert wird.

In den Fällen der gesetzlichen Verpflichtung des Lohnsteuerabzugs durch einen Dritten (Zahlungen im Baugewerbe durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse; vgl. das Stichwort „Lohnsteuerabzug durch einen Dritten“ unter Nr. 2 Buchstabe a) hat der Dritte dem Arbeitnehmer eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung“ auszustellen und dort den Arbeitslohn und die einbehaltene Lohnsteuer anzugeben, sofern der Dritte nicht am ElsterLohn-Verfahren teilnimmt (R 39c Satz 5 LStR). Vgl. auch das Stichwort „Urlaubsgelder im Baugewerbe“.

Die Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen 2022 hat der Arbeitgeber bis zum 28.2.2023 dem Betriebsstättenfinanzamt zu übersenden und dem Arbeitnehmer eine Zweitausfertigung auszuhändigen.

Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB)

Подняться наверх