Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 892
Оглавлениеb)Computer kein Arbeitsmittel
Für Computer, die teils beruflich und teils privat genutzt werden, bei denen aber die berufliche Nutzung nicht mindestens 90 % beträgt, gilt Folgendes:
Die Finanzverwaltung lässt die Aufwendungen für privat angeschaffte Computer und für den Internetzugang in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils zum Werbungskostenabzug zu (z. B. in Höhe von 75 %), sofern der Umfang der beruflichen Nutzung nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird.[203] Der Bundesfinanzhof geht sogar noch einen Schritt weiter: Hat der Arbeitnehmer einen Computer angeschafft, der beruflich und privat genutzt wird, ohne dass die genauen Nutzungsanteile festgestellt werden können, ist die berufliche und private Nutzung aus Vereinfachungsgründen mit jeweils 50 % anzusetzen. Soll für die berufliche Nutzung ein höherer Kostenanteil als 50 % angesetzt werden, muss dieser nachgewiesen bzw. zumindest glaubhaft gemacht werden (BFH-Urteil vom 19.2.2004, BStBl. II S. 958).
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat sich im Mai 2022 eine PC-Anlage (PC, Monitor, Tastatur, PC-Maus) angeschafft, die er zu 75 % beruflich und zu 25 % privat nutzt. Die Anschaffungskosten betrugen 1250 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (= 237,50 €). Im August 2022 hat er noch ein ausschließlich beruflich nutzbares Trivialprogramm für 350 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (= 66,50 €) erworben.
Der Arbeitnehmer kann 2022 folgende Werbungskosten abziehen:
PC-Anlage Brutto-Anschaffungskosten | 1488 € | |
verteilt auf die Nutzungsdauer von 3 Jahren | 496 € | |
zeitanteilig für Mai–Dezember = 8 Monate = | 331 € | |
davon 75 % wegen beruflicher Nutzung | 249 € | |
zuzüglich ausschließlich beruflich genutztes Computer-Programm, bei dem es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt | 417 € | |
Summe der Werbungskosten | 666 € |
Hinweis: Bei der alternativ möglichen Nutzungsdauer von einem Jahr ergibt sich folgende Abschreibung:
PC-Anlage Brutto-Anschaffungskosten | 1488 € |
zeitanteilig für Mai–Dezember = 8 Monate = | 992 € |
davon 75 % wegen beruflicher Nutzung | 744 € |
zuzüglich Computer-Programm | 417 € |
Summe der Werbungskosten | 1161 € |