Читать книгу Lexikon für das Lohnbüro 2022 (E-Book EPUB) - Wolfgang Schönfeld - Страница 894
ОглавлениеCorona-PandemieNeues und Wichtiges auf einen Blick:1.Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1500 € (= Gesamtbetrag) steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Eine Entscheidung über einen etwaigen darüber hinausgehenden „steuerfreien Pflegebonus“ wird erst im Laufe des Jahres 2022 fallen.
Auf die ausführlichen Erläuterungen und Beispiele unter der nachfolgenden Nr. 1 wird hingewiesen.
2.Schutzmasken und Schutzimpfungen
Schafft der Arbeitnehmer z. B. aufgrund der Vorgaben seines Arbeitgebers Schutzmasken für die berufliche Nutzung an, führen seine Aufwendungen zu abziehbaren Werbungskosten.
Aufwendungen des Arbeitgebers für Corona-Schutzimpfungen (einschließlich Auffrischungsimpfungen) seiner Arbeitnehmer sind als Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse nicht steuer- und beitragspflichtig. Dies gilt auch für Schutzimpfungen der Angehörigen (z. B. Ehegatte, Lebenspartner) des Arbeitnehmers.
Siehe hierzu die nachfolgende Nr. 2.
3.Nebenberufliche Tätigkeit in Corona-Impfzentren und mobilen Impfteams
Je nach Art der Tätigkeit können die nebenberuflichen Helfer die sog. Übungsleiterpauschale (3000 € jährlich/250 € monatlich) oder die sog. Ehrenamtspauschale (840 € jährlich/70 € monatlich) in Anspruch nehmen. Vgl. im Einzelnen die nachfolgende Nr. 15.
1. Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers
2. Schutzmasken und Corona-Tests
a) Gestellung von Schutzmasken
b) Corona-Tests auf Kosten des Arbeitgebers
c) Corona-Impfungen durch den Arbeitgeber
3. Fristverlängerung für Lohnsteuer-Anmeldungen
4. Stundung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeträge
5. Kurzarbeitergeld an Arbeitnehmer und Arbeitgeberzuschüsse
6. Quarantäne-Zeit der Arbeitnehmer
7. Verdienstausfallentschädigung bei Kita- und Schulschließung
8. Arbeitgeberleistungen für zusätzlichen Betreuungsbedarf beim Arbeitnehmer
9. Arbeitslohnspenden der Arbeitnehmer
10. Öffentliche Zuschüsse z. B. wegen Grenzschließung
11. Übungsleiterfreibetrag für reaktivierte Ärzte und Pflegekräfte
12. Home-Office
b) Firmenwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
c) Zahl der Arbeitstage bei der Entfernungspauschale
d) Grenzüberschreitende Tätigkeit
13. Keine Dreimonatsfrist beim Auslandstätigkeitserlass
14. Familienpflegezeit und Pflegezeit
15. Nebenberufliche Tätigkeit in Corona-Impfzentren und mobilen Impfteams
Im Rahmen der Corona-Pandemie sind zahlreiche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen getroffen sowie aufgetretene Zweifelsfragen geklärt worden. Im Einzelnen gilt Folgendes: