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4.9 Merkfähigkeits- und Aufmerksamkeitstest (MAT)

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Der Merkfähigkeits- und Aufmerksamkeitstest (MAT) wurde als Verfahren zur Früherkennung kognitiver Beeinträchtigungen bei Patienten mit beginnender Demenz entwickelt und validiert (Adler et al. 2012). Es werden Aufgaben zur selektiven Aufmerksamkeit, zum visuellen, verbalen und episodischen Arbeits- und Kurzzeitgedächtnis sowie zu exekutiven Funktionen präsentiert. Der MAT ist einfach konstruiert und kann auch von Patienten mit leichter Demenz gut durchgeführt werden. Der Test ist für Bildung, Geschlecht und Alter normiert. Der MAT wurde auch schon zur Untersuchung kognitiver Beeinträchtigungen bei Patienten mit Multipler Sklerose verwendet (Adler und Lembach 2015). Die Untersuchungsdauer für die bei der Untersuchung von Patienten mit beginnender Demenz ergiebigsten Leistungsbereiche (selektive Aufmerksamkeit, episodisches Arbeits- und Kurzzeitgedächtnis, exekutive Funktionen) beträgt etwa 30 Minuten.

Ein grundsätzlicher Nachteil der Testung nur mit computergestützten Verfahren ist der fehlende persönliche Eindruck. Deswegen sollte diese Art des Testens nur als ergänzende Methode und nicht als Ersatz für eine Testung durch erfahrene Untersucher gesehen werden.

Als Vorgehensweise zur neuropsychologischen Diagnostik bei Verdacht auf eine leichte kognitive Beeinträchtigung erscheint es sinnvoll, sich zunächst einen Überblick über die Leistungsfähigkeit des Probanden zu verschaffen. Dies geschieht am besten mit einem Verfahren, das eine gewisse Breite der kognitiven Leistungen abbildet. Zu diesem Zweck erscheint uns das SIDAM am günstigsten, aber auch die Verfahren MMSE oder MoCA sind dafür geeignet. Sofern sich bei diesen Verfahren keine erheblichen Defizite zeigen, sollten in einem zweiten Schritt eingehender die Leistungsbereiche untersucht werden, die am wahrscheinlichsten bei einer beginnenden Demenzerkrankung beeinträchtigt sind. Dies kann beispielsweise mit den Tests VLMT, RBANS, CERAD oder MAT geschehen.

Auf diese Weise lässt sich die kognitive Leistungsfähigkeit eines älteren Probanden recht zuverlässig beurteilen. Aus verschiedenen, teilweise schon angesprochenen Gründen kann es vorkommen, dass die Testergebnisse in der »Grauzone« liegen, also nicht eindeutig als auffällig oder unauffällig bewertet werden können. In diesem Fall empfiehlt es sich, eine Nachuntersuchung nach spätestens zwölf Monaten zu vereinbaren, um ein klareres Bild zu gewinnen. Alternativ kann es in dieser Situation allerdings auch durchaus angemessen sein, bereits zu diesem Zeitpunkt weitere technische Untersuchungen zur Klärung der neuropathologischen Situation anzustreben. Dies gilt insbesondere für gut gebildete, besorgte Probanden mit subjektiven Gedächtnisstörungen und Risikofaktoren für die Entwicklung einer Demenzerkrankung.

Handbuch Demenzvorsorge

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