Читать книгу BGB Allgemeiner Teil I - Achim Bönninghaus - Страница 45
V. Obersatz und Ergebnis
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Jeder juristische Prüfungsschritt in einem Gutachten beginnt mit einem Obersatz (These). Dann folgt die Überprüfung anhand des Sachverhalts und am Ende das Ergebnis. Obersatz und Ergebnis müssen sich entsprechen. Kein Ergebnis ohne Obersatz und kein neuer Obersatz ohne Ergebnis zum vorherigen Obersatz!
1. Teil „Ein Rundflug“ › C. Wie schreibe ich es auf? › VI. Keine logischen Widersprüche