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IX. „Nagelprobe“

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Sie müssen von Ihrem Ergebnis überzeugt sein.

Ein erstes Gefühl (Judiz) wird sich bei Ihnen nach der Erfassung des Sachverhalts eingestellt haben: Das kann der A vom B verlangen, jenes sicher nicht.

Nun lösen Sie sich von diesem Gefühl (soweit es eben geht) und prüfen „emotionslos“ jeden Punkt durch. Dann kommt die Nagelprobe: Stimmt das Endergebnis mit Ihrem ersten Gefühl überein?

Wenn ja, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihre Prüfung im Einklang mit den wesentlichen Normen steht. Widerspricht Ihr Ergebnis jedoch Ihrem ersten Gefühl (Motto: „Das kann ja wohl nicht richtig sein!“), gibt es mehrere Möglichkeiten:

Ihre Prüfung könnte Sie zu Gesichtspunkten geführt haben, die Sie bei näherer Betrachtung doch von dem abweichenden Ergebnis überzeugen. Sie hatten bei Ihrer ersten Einschätzung einfach verschiedene Aspekte nicht bedacht und haben sich nun eines Besseren belehren lassen.

Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie noch einmal jeden Punkt durchgehen. Möglicherweise haben Sie Anspruchsgrundlagen, Einwendungen oder Einreden übersehen und noch gar nicht geprüft.

Werden Sie auch insoweit nicht fündig, überlegen Sie doch einmal, ob es vertretbare methodische Möglichkeiten für eine Ergebniskorrektur gibt. Häufig sind gerade durch diese Erwägungen viele Punkte zu holen.

Sie könnten das Ergebnis vielleicht mittels einer analogen Anwendung einer anderen Norm ändern. Dazu müsste eine planwidrige Regelungslücke bestehen und der Gesetzgeber die andere Norm bei plangemäßer Regelung auch für diesen Fall entsprechend aufgestellt haben.[2]

Umgekehrt besteht die Möglichkeit, dass der Wortlaut einer von Ihnen angewendeten Norm zu weit geht und Sie den Anwendungsbereich der Norm nachträglich reduzieren wollen. Sie möchten die Norm also doch nicht auf Ihren Fall anwenden. Die Reduktion müsste dann nach Sinn und Zweck der Norm geboten sein. Man nennt diesen Vorgang auch „teleologische Reduktion“.[3]

Schließlich bleibt in besonderen Fällen die Möglichkeit einer Korrektur nach Treu und Glauben (§ 242), zum Beispiel wegen unzulässiger Rechtsausübung aufgrund widersprüchlichen Verhaltens.

1. Teil „Ein Rundflug“C. Wie schreibe ich es auf? › X. Auswertung der „Musterlösung“

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