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VIII. Keine „Wissensleier“

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Wenn Sie Punkte als problematisch erkannt haben, müssen Sie diese diskutieren und entscheiden. Ihre Entscheidung müssen Sie dann begründen. Als Begründung reicht selten ein einziger Satz, da Sie Pro und Contra abwägen sollen. Es genügt in der Regel auch kein Hinweis auf „die h.M.“ oder „den BGH“. Entwickeln Sie die Argumente möglichst mit eigenen Worten (kein stures „Herunterleiern“ auswendig gelernten Wissens!). Wenn Sie dazu imstande sind, zeigen Sie, dass Sie das Thema auch wirklich verstanden haben!

Aber: Bitte verwenden Sie keine persönlichen Wendungen wie „meines Erachtens“ oder „nach meiner Ansicht“. Dergleichen ist in juristischen Gutachten verpönt, da Sie die Rechtslage nicht aus Ihrer persönlichen Sicht der Dinge, sondern mit dem Blick von Rechtsprechung und Lehre begutachten sollen. Sie müssen sich mit Ihrer Meinung daher hinter (scheinbar) objektiven Formulierungen wie

„Diese Sichtweise verdient den Vorzug, weil …“;

„Eine solche Betrachtung ist aber abzulehnen, weil …“

zurückziehen.

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