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V. Pflichtverletzung

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Auf die Verletzung der Primärleistungspflicht des Verkäufers durch – vollständige oder (quantitativ) teilweise – Nichtleistung wegen Leistungsbefreiung nach § 275 oder in Form einer Leistungsverzögerung finden die allgemeinen Regeln Anwendung. Wir können daher insoweit auf die Allgemeinen Darstellungen verweisen[52] und uns im weiteren Verlauf dieses Skripts auf die Schlechtleistung des Verkäufers, also die Verletzung der Pflicht zur Verschaffung mangelfreien Eigentums gem. § 433 Abs. 1 S. 2 konzentrieren (s. dazu unten Rn. 205 ff.).


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1. Teil Der KaufvertragB. Der Primäranspruch des Käufers (§ 433 Abs. 1) › VI. Übungsfall Nr. 1

Schuldrecht Besonderer Teil I

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