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a) Kontroversen zwischen den „constitutionnalistes“ und „communautaristes“

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Bis zu Beginn der 1990er Jahre interessierten sich kaum mehr als Spezialisten dieses Rechtsgebiets für die konstitutionelle Dimension des europäischen Rechts, die auch nur für das Gemeinschaftsrecht in Betracht gezogen wurde. Die Rechtsprechung des EGMR hatte noch nicht dazu geführt, das Augenmerk auf die konstitutionellen Entwicklungsmöglichkeiten der EMRK zu richten. Insgesamt zeigten sich die „constitutionnalistes“ am Gemeinschaftsrecht, das sie als Sonderform des Völkerrechts hinnahmen, kaum interessiert. Die „communautaristes“ führten Diskussionen, die sich nicht direkt auf den Verfassungscharakter der Verträge bezogen, sondern diesen indirekt berührten. Von Anfang der 1970er Jahre bis Ende der 1980er Jahre konzentrierte sich die verfassungsrechtliche Debatte der Vertreter der „communautaristes“ auf die vehement diskutierte Frage der Rechtsnatur der Gemeinschaften: Internationale Organisation oder Staat? Konföderation oder Föderation? Dies waren die hauptsächlich gestellten Fragen.[95]

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