Читать книгу Handbuch Ius Publicum Europaeum - Adam Tomkins - Страница 83

b) Die Streitpunkte in der Konstituente

Оглавление

5

Bei den Beratungen über diese beiden Vorschriften in den Parlamentsausschüssen gab es Auseinandersetzungen zwischen den Parteien, die nicht nur den künftigen Beitritt selbst, sondern auch die dafür einzuführenden Voraussetzungen und insbesondere die Frage der nationalen Souveränität betrafen. Fast völlige Übereinstimmung bestand allerdings darüber, dass die durch eine Mitgliedschaft zwangsläufig erfolgende Modifizierung der klassischen Gewaltenteilung eine spezielle verfassungsrechtliche Grundlage erforderte und dass Art. 37 des Verfassungsentwurfs über die Zuerkennung von Zuständigkeiten diesem Erfordernis entsprach.[4] Aber auch der geplante Art. 29 Abs. 3 über die Souveränitätseinschränkungen wurde als eine Bestimmung angesehen, die den aktuellen Gegebenheiten, insbesondere dem Auftreten Griechenlands im europäischen Raum, genügte.[5] Versucht man, die Streitpunkte hinsichtlich der Europabestimmungen zu kategorisieren, dann waren es die drei folgenden: die Bestimmung des Begriffs „internationale Organisationen“ (aa), die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Zuständigkeiten und Souveränitätseinschränkungen (bb) und die erforderlichen Mehrheiten für die Ratifizierungsgesetze (cc). Im Einzelnen:

Handbuch Ius Publicum Europaeum

Подняться наверх