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1. Die Vorgeschichte der Europa-Frage

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Der griechische Verfassunggeber hatte schon in der Zeit vor dem Beitritt Griechenlands zu den Europäischen Gemeinschaften (1.1.1981) dem politischen Willen des überwiegenden Teils des Volkes, Mitglied der Gemeinschaften zu werden, und den verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten, denen einige Mitgliedstaaten hinsichtlich der Übertragung von Zuständigkeiten an Organe und Institutionen der Gemeinschaften begegnet waren, Rechnung getragen. In der Tat hat die Europäische Frage den griechischen Verfassunggeber bereits während der Zeit der Militärdiktatur (1967–1974) beschäftigt. So findet man in den zwei in dieser Zeit verabschiedeten „Verfassungen“ (Art. 53 Abs. 5 „Verf.“ von 1968 und Art. 53 Abs. 5 „Verf.“ von 1973) eine gleich lautende Vorschrift, die die Möglichkeit der „Zuerkennung“ von in der Verfassung geregelten Zuständigkeiten an Organe internationaler Organisationen durch Vertrag oder Abkommen vorsah.

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