Читать книгу Praxis des Bußgeldverfahrens im Kapitalmarktrecht - André-M. Szesny - Страница 41
4. Verfahrensbeteiligung einer Gesellschaft
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Kommt die Verhängung einer Geldbuße gegen eine Gesellschaft gem. § 30 OWiG in Betracht, wird ihre Verfahrensbeteiligung in der Regel schon zu Beginn des Bußgeldverfahrens zu erfolgen haben.