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3.2TARIFVERTRAGSPARTEIEN UND -PARTNER DES TVÖD

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Im öffentlichen Dienst besteht eine Vielzahl von unterschiedlichen Tarifverträgen. Die beiden wichtigsten sind der

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), ergänzt durch „Besondere Teile“ für Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung,

und der

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Frage, welcher der beiden Tarifverträge zur Anwendung kommt, hängt hier vom betrieblichen Geltungsbereich ab, also von der Frage, bei welchem Arbeitgeber (Bund, Land, Kommune) der Beschäftigte tätig ist (siehe § 1 TVöD und § 1 TV-L).

Sollten Sie in einem beruflichen Ausbildungsverhältnis zu einer Kommune stehen, dann wäre für Sie natürlich auch der „Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. – Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG“ (TVAöD – BBiG) von Interesse. Schließlich werden in diesem Vertragswerk die Rahmenbedingungen Ihrer beruflichen Ausbildung definiert.

Auf den nachfolgenden Schaubildern ist dargestellt, welche Tarifvertragsparteien denn nun den TVöD bzw. auch den TV-L abschließen:


Am konkreten Beispiel der Kommunen in Nordrhein-Westfalen bedeutet dies, dass diese ihre Interessen durch Mitgliedschaft im „Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen“ (KAV) bündeln. Die Kommunalen Arbeitgeberverbände in den einzelnen Bundesländern wiederum bündeln ihre Interessen auf Bundesebene und haben zu diesem Zweck die „Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände“ (VKA) gegründet. Diese Spitzenorganisation ist gemeinsam mit dem Bund Vertragspartnerin auf der Seite der Arbeitgeber.

Auf der Seite der Arbeitnehmer finden sich die Gewerkschaft ver.di und die Gewerkschaft dbb (Beamtenbund und Tarifunion).

Im Bereich des TV-L, also des Tarifvertrags für die Beschäftigten der Länder, finden wir auf der Arbeitnehmerseite die gleichen Vertragspartner. Auf der Arbeitgeberseite sind es jedoch die Bundesländer, die sich zur „Tarifgemeinschaft der Länder“ (TdL) zusammengeschlossen haben. Bis auf das Bundesland Hessen, das im Jahr 2004 seinen Austritt erklärte, sind dort alles Bundesländer organisiert:


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