Читать книгу Das Naturwiesland der Schweiz und Mitteleuropas - Andreas Bosshard - Страница 22
2.3.1 Schädlinge und Krankheiten
ОглавлениеUnter den meisten der genannten biotischen Faktoren gibt es als Schädlinge oder Krankheiten bezeichnete Organismen, welche den Pflanzenbestand in unerwünschter Weise verändern oder schädigen und den Ertrag stark reduzieren können. In der Regel sind es nur diese Schädlinge, die unter der Kategorie der biotischen Umweltfaktoren ins Bewusstsein treten, während die übrigen Organismen ihre für die Artenzusammensetzung und Ertragsfähigkeit eines Wieslandbestandes teils ausschlaggebende positive Rolle meist im Verborgenen ausüben und wenig beachtet werden (Abb. 15). Entsprechend gibt es vor allem über die Schädlinge und Krankheiten in Futterwiesen eine umfangreiche Literatur. Eine zusammenfassende Übersicht über einige wichtige Schadorganismen und Problempflanzen geben beispielsweise DIETL und LEHMANN (2004).
Die meisten Schadorganismen schädigen nur einzelne Pflanzenarten, was im Wiesland dank der Pflanzenartenvielfalt meist nicht stark ins Gewicht fällt und nicht wie bei einer Ackerkultur einen Totalausfall der Ernte verursachen kann. Zu den verbreitet auftretenden und wirtschaftlich bedeutsamen tierischen Schädlingen des Wieslandes zählen nur wenige Arten. Dazu gehören insbesondere Wühl- und Feldmäuse, Wildschweine sowie Engerlinge. Ihr Wirken ist nicht auf einzelne Pflanzenarten beschränkt. Entsprechend können sie in extremen Fällen die Pflanzendecke einer Wiese vorübergehend weitgehend zerstören.
Hartnäckige unerwünschte Effekte können auch von einzelnen Pflanzenarten ausgehen. Dazu zählen in der Schweiz besonders die Blacke und der Klappertopf (Kap. 7.5.7). Im übrigen kann fast jede Wiesenpflanzenart bei übermässigem Auftreten eine unerwünschte Bestandesentwicklung, verminderte Futterqualität oder eine Ertragsreduktion zur Folge haben, bis hin zu Giftwirkungen, die im Extremfall für Raufutterverzehrer tödlich sein können (Details s. Kap. 3.3.2). Es gehört zu den besonderen Herausforderungen des Futterbaus, durch angepasste Nutzung und allenfalls Pflegemassnahmen solche Einseitigkeiten in der Artenzusammensetzung zu verhindern und gleichzeitig die erwünschten Futterpflanzen in ausgewogener Zusammensetzung besonders zu fördern (Kap. 3.3).