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Ärztliches Zeugnis betreffend die Aufnahme der Eleonore Schultheis in die Hessische Heil- und Pflegeanstalt zu Eichberg im Rheingau.

Anweisung für den einweisenden Arzt: Zur Ausstellung dieses dem Aufnahmegesuch beizufügenden Zeugnisses, das nur in sehr dringlichen Fällen durch ein kürzeres, die Aufnahmenotwendigkeit motivierendes ersetzt werden kann, ist unter Voraussetzung, dass die Angehörigen des Kranken mit der Aufnahme einverstanden sind, jeder in Deutschland approbierte Arzt berechtigt. Das ärztliche Zeugnis ist durch das Kreisgesundheitsamt nachzuprüfen und zu bestätigen.

Name der Kranken: Eleonore Schultheis

Geburtsort und Geburtsdatum: Essenheim, 8.10.1915

Wohnort und genaue Adresse: Essenheim, Straße der SA 26

Familienstand und Beruf: ledig, Mithilfe im landw. Betrieb des Bruders

Entmündigt? Seit 1936, Vormund: Wenzel Hübner, Mainz

Wer machte dem Arzt die folgenden Angaben: der Bruder der Kranken

1. Was konnte der Arzt über die Herkunft, insbesondere über die Eltern und Geschwister des Kranken, in Erfahrung bringen? Besteht eine erbliche Belastung (Geisteskrankheiten, Tuberkulose, Syphilis, Trunksucht, Selbstmorde, abnormer Charakter etc.) durch Aszendenten oder Blutsverwandte? Ohne Befund

2. Was konnte über das Vorleben des Kranken in Erfahrung gebracht werden? Besuchte in Essenheim die Volksschule. Kam gut mit und war anschließend noch ein halbes Jahr in der Haushaltungsschule. War immer etwas sonderlich, liebte vor allem keine Gemeinschaft. Mit 17 Jahren hatte sie öfters Wein- und Lachkrämpfe und sprach oft stundenlang nichts.

3. Beginn der Erkrankung. Aus welchen Anzeichen wurde zuerst auf Geistesgestörtheit geschlossen? Seitheriger Verlauf der Krankheit. Wird die Erkrankung auf eine bestimmte und auf welche Ursache zurückgeführt? Welche ärztlichen Maßnahmen wurden bisher getroffen? Schizophrenie mit Verblödung. Meidet die Gemeinschaft, verließ manchmal ohne ordentliche Bekleidung ihre Wohnung, um sich irgendwo hinzusetzen und vor sich hin zu brüten.

4. Aus welchen Gründen (Selbstmordneigung, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Gefährdung der Angehörigen, Gefahr der Verwahrlosung) hält der Arzt die Einweisung in eine geschlossene Anstalt und die Zurückhaltung des Kranken daselbst auch wider seinen Willen für notwendig? Gefahr der Verwahrlosung

5. Wer trägt die Verpflegungskosten? Bauer Wilhelm Schultheis, Bruder der Kranken

6. Wie hoch beläuft sich das Vermögen oder Einkommen des Geisteskranken und worin besteht es (Immobilien, Mobilien, Ausstände, Diensteinkommen, Zinsen, Renten und dergl.)? Circa 24 Morgen Ackerland und Weinberge, landwirtschaftlicher Besitz und Barvermögen der verstorbenen Eltern

Datum und Ort der Untersuchung: Essenheim, 15.8.1944

Datum der Ausstellung dieses Zeugnisses: 20.11.1944

Unterzeichnender Amtsarzt: Dr. Willich, Medizinalrat, Staatliches Gesundheitsamt des Kreises Mainz

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