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BSE-Gefahr

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Vor einigen Jahren kursierte die Angst vor einer Ansteckung mit BSE (transmissible spongiforme Enzephalopathien) durch Kosmetika, der die Kosmetik-Richtlinie analog zur Verordnung (EG) 999/2001 mit einem Verbot des Risikomaterials begegnete.

Im Jahr 2006 (2006/78/EG) wurde dieser Abschnitt der Richtlinie analog zur Verordnung (EG) 1774/2002 abgeändert und tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 verboten. Dazu zählen Risikomaterial, verendete, kranke oder vermutlich kranke Tiere sowie mit Schadstoffen belastete Tierkadaver.

Da der BSE-Test eine Infektion erst im Spätstadium der Inkubationszeit nachweist und er seit 2013 nur mehr für auffällige Tiere vorgeschrieben ist, ist ein minimales Restrisiko nicht ausgeschlossen. Weil jedoch einerseits die in Kosmetika eingesetzten tierischen Rohstoffe unter hohen Temperaturen bzw. mit Alkalien weiterverarbeitet werden, die den Virus abtöten würden und andererseits eine Infektion über die intakte Haut als unwahrscheinlich gilt, kann eine Infektion mit BSE durch Kosmetika nahezu ausgeschlossen werden. Möglich wäre lediglich ein Eindringen der Prionen über geschädigte Haut oder Augen.

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