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CMR-Stoffe

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sind Substanzen, die karzinogen (krebserregend), mutagen (erbgutverändernd) und/oder reproduktionstechnisch (die Fortpflanzung beeinträchtigend, fruchtschädigend) wirken.

CMR-Stoffe der Kategorien 1A und 1B gelten als sicher karzinogen, mutagen und/oder reproduktionstoxisch.

CMR-Stoffe der Kategorie 2 wirken beim Tier sicher und beim Menschen vermutlich karzinogen, mutagen und/oder reproduktionstoxisch.

CMR-Stoffe der Kategorie 3 hingegen stehen nur im Verdacht, karzinogen, mutagen und/oder reproduktionstoxisch zu sein.

Die Verwendung von Stoffen, die gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 als CMR-Stoffe der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft sind, ist in kosmetischen Mitteln verboten, das SCCS könnte jedoch eine solche Substanz zur Verwendung freigeben.

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