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Nanomaterialien

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finden in den letzten Jahren in vielen Bereichen vermehrt Einsatz, so z. B. als Nano-Silber in Textilien, Waschmitteln und Imprägniersprays oder als Nano-Titandioxid in Lacken, Lebensmitteln und Kosmetika.

Noch sind die Gefahren, die von diesen Mikroteilchen ausgehen, nicht völlig erforscht, sicher ist aber, dass sie durch Einatmen Lungenkrebs hervorrufen. Auch könnten manche von ihnen die Haut durchdringen und sich über die Blutbahn im Körper verteilen.

Nanomaterialien werden daher auch in der Kosmetik-Verordnung behandelt: Sie werden als ein "unlösliches oder biologisch beständiges und absichtlich hergestelltes Material mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen oder einer inneren Struktur in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern" (1 Nanometer = 1 Milliardstel Meter) definiert, wobei diese Definition dem wissenschaftlichen Fortschritt eventuell noch angepasst werden wird. Liposome, Niosome u. ä. fallen also nicht unter diese Definition.

Fullerene oder Bucky Balls (FULLERENES) sind natürliche Kohlenstoffmoleküle in Nanoform. Das Auftreten in unterschiedlichen Modifikationen erschwert eine abschließende Beurteilung ihrer – möglicherweise auch toxischen – Eigenschaften und ihres Umweltverhaltens. Da Fullerene freie Radikale binden, finden sie sich vor allem in Antifaltencremen.

Wenn ein Kosmetikhersteller ein Produkt mit Nanopartikeln in der EU vertreiben will, muss er der Europäischen Kommission sechs Monate vor dem Inverkehrbringen Sicherheitsnachweise vorlegen. Die Europäische Kommission kann das SCCS um Prüfung ersuchen.

In der Liste der Inhaltsstoffe wird Nanopartikeln das Wort „Nano“ in Klammer nachgestellt wie z. B. TITANIUM DIOXIDE [NANO].

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