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Deklarationspflicht nach INCI
ОглавлениеIn den Staaten der Europäischen Union dürfen seit 1997 keine kosmetischen Produkte ohne Deklaration ihrer Bestandteile im Umlauf sein. Die Inhaltsstoffe müssen nach dem INCI (International Nomenclature Cosmetic Ingredients)-System gekennzeichnet sein.
Im Jahr 1996 hat die Europäische Union diese europäische Bestandsliste und Nomenklatur möglicher kosmetischer Rohstoffe veröffentlicht, die laufend aktualisiert wird. Das einige tausend Rohstoffe enthaltende Werk weist jeder Substanz eine Bezeichnung zu, die weltweit akzeptiert wird. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, kann die chemische Bezeichnung, die Bezeichnung des Europäischen Arzneibuchs, der von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlene, nicht geschützte Name (INN) oder eine sonstige Bezeichnung zur Identität der Substanz verwendet werden. Die Liste ist als CosIng (Cosmetic Ingredients and Substances)-Datenbank auf http://ec.europa.eu/consumers/cosmetics/cosing/ zugänglich.
Neue INCI-Bezeichnungen werden kostenpflichtig beim Personal Care Products Council PCPC (vormals CTFA), dem US-amerikanischen Fachverband der Kosmetikindustrie registriert.
Wenn ein Kosmetikhersteller eine Substanz geheim halten möchte, kann er dafür einen siebenstelligen Code beantragen.
Sollten die Angaben gemäß INCI-System auf der Ware bzw. deren Verpackung nicht möglich sein, so müssen sie auf einem Schild in unmittelbarer Nähe des Kosmetikproduktes im Geschäft angebracht werden.
Bei Gehalten der Inhaltsstoffe von mehr als 1 % im Fertigerzeugnis hat die Deklaration in mengenmäßig absteigender Reihenfolge zu erfolgen. Anschließend sind die Inhaltsstoffe, die zu weniger als 1 % vorhanden sind, in ungeordneter Reihenfolge anzuführen.
Am Schluss werden die Farbstoffe angefügt. Bei Schminkpräparaten, die in einer Palette von verschiedenen Farben verkauft werden, dürfen alle in der Palette eingesetzten Farben auf dem einzelnen Produkt angeführt werden, sofern die Worte "kann ... enthalten" oder das Symbol "+/-" hinzugefügt werden.
Als Bestandteile gelten nicht Verunreinigungen von verwendeten Rohstoffen sowie technische Hilfsstoffe, die bei der Herstellung verwendet wurden und im Fertigerzeugnis nicht mehr vorhanden sind und Stoffe, die in den unbedingt erforderlichen Mengen als Lösemittel verwendet werden.
Somit wurde ein EU-weit einheitliches System geschaffen, jedoch sind nur Fachkundige imstande zu erkennen, welche Stoffe sich hinter den Bezeichnungen verbergen, denn INCI ist eine Mischung aus Englisch und Latein.
Im Beschluss der Kommission 96/335/EG (geändert durch 2006/257/EG) haben die Mitgliedsstaaten die Konventionen zur Nomenklatur nach INCI festgelegt:
Chemische Bezeichnungen werden in englischer Sprache angeführt (z. B. SODIUM CHLORIDE = Natriumchlorid = Kochsalz).
Einige Stoffbezeichnungen aus dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) werden in lateinischer Sprache deklariert (z. B. CERA ALBA = Bienenwachs).
Auch pflanzliche Inhaltsstoffe werden in lateinischer Sprache nach Carl von Linné angegeben (z. B. BETULA ALBA = Birke), gegebenenfalls gefolgt vom verwendeten Pflanzenteil sowie der Art der Zubereitung – dies jedoch in englischer Sprache (z. B. Weizenkeimöl = TRITICUM VULGARE GERM OIL). Wird aber ein Stoff pflanzlicher Herkunft chemisch weiterverarbeitet, findet sich in der INCI-Bezeichnung die englische Bezeichnung der Pflanze (z. B. hydriertes Weizenkeimöl = HYDROGENATED WHEAT GERM OIL).
Farbstoffe werden als CI (Color-Index)-Nummer angegeben (z. B. CI 75130 = Carotin) und auch Parfüm- und Aromastoffe werden verschleiert, indem man sie pauschal als solche deklariert (PARFUM, AROMA); lediglich 26, häufig allergieauslösende Duftstoffe müssen einzeln angeführt werden.
Ein Nachteil für den Verbraucher ist, dass bei Verwendung von vorkonservierten Rohstoffen die dabei verwendeten Konservierungsmittel am Endprodukt nicht angeführt werden müssen.
Auszug aus dem Beschluss der Kommission 2006/257/EG:
10. Eine Mehrfachsubstitution wird normalerweise mit dem geeigneten Präfix beschrieben, wie etwa ‚di-‘, ‚tri-‘ oder ‚tetra-‘, z.B. Glyceryl distearate.
15. Verzweigtkettige Alkylgruppen werden normalerweise mit dem Präfix ‚iso‘, gefolgt von dem gemeinsamen Stammnamen der vergleichbaren geradkettigen Gruppe (z.B. Isostearyl alcohol, Isocetyl alcohol) beschrieben — siehe auch Regel 17. Die große Ausnahme zu dieser Regel ist die Nomenklatur für die 2-Alkyl- oder Guerbet-Alkohole. Diese Materialien werden nach allgemeinen chemischen Regeln benannt (z.B. Ethylhexanol, Octyldodecanol, Decyltetradecanol). Derivate werden in Anlehnung daran benannt (z. B. Ethylhexyl myristate, Cetyl ethylhexanoate, Diethylhexylamine, Triethylhexanoin, Butyloctanoic acid).
17. Die nachstehende Tabelle beschreibt die Nomenklatur, die auf unverzweigte Säuren und Alkohole angewandt wird. Verzweigtkettige Säuren und Alkohole verwenden die in dieser Tabelle aufgelisteten Namen mit der Vorsilbe ‚iso‘ (z. B. Isostearic acid). Guerbet-Alkohole werden allerdings mit besonderen Namen bezeichnet (z. B. Octyldodecanol). (Siehe auch Regel 15).
Kettenlänge - Acid (Säure) - Alcohol (Alkohol)
Gesättigt:
C6 - Caproic - Hexyl
C7 - Heptanoic - Heptyl
C8 - Caprylic - Caprylyl
C9 - Pelargonic - Nonyl
C10 - Capric - Decyl
C11 - Undecanoic - Undecyl
C12 - Lauric - Lauryl
C13 - Tridecanoic - Tridecyl
C14 - Myristic - Myristyl
C15 - Pentadecanoic - Pentadecyl
C16 - Palmitic - Cetyl
C17 - Margaric - Heptadecyl
C18 - Stearic - Stearyl
C20 - Arachidic - Arachidyl
C22 - Behenic - Behenyl
Ungesättigt:
C11 - Undecylenic - Undecylenyl
C16 - Palmitoleic - Palmitoleyl
C18 - Oleic - Oleyl
C18 - Linoleic - Linoleyl
C18 - Linolenic - Linolenyl
C20 - Arachidonic - Arachidonyl
C22 - Cetoleic - Cetoleyl
C22 - Erucic – Erucyl
18. Die Nomenklatur für Inhaltsstoffe, die aus Mischungen ähnlicher Materialien (z. B. Fettsäuren, Fettalkohole) bestehen, wird auf der Grundlage der chemischen Identität des Ausgangsmaterials, bezogen auf den Kaufzustand, festgelegt. Mischungen, welche die ursprüngliche Verteilung von Komponenten aufgrund ihrer natürlichen Quelle (z. B. Kokosnuss) widerspiegeln, werden unter Verwendung des Quellenstamms benannt (z. B. coconut alcohol). Wenn die ursprüngliche natürliche Verteilung beträchtlich beschnitten oder angereichert worden ist, wird die Mischung auf der Grundlage der dominierenden Komponente benannt.
20. Alkanolamide werden aufgrund der weit verbreiteten Verwendung dieser Bezeichnungen mit dem Stamm- Alkylamid und der entsprechenden Abkürzung des Amins bezeichnet, z. B. Cocamide MEA.
21. Der Begriff Dimethyl wird weggelassen und in allen Alkyl-Dimethyl-Aminoxid-Namen angenommen (z. B. Stearamine oxide). Tertiäre Aminoxide mit unterschiedlichen Substituentengruppen werden vollständig benannt (z. B. Dihydroxyethyl stearamine oxide).
25. Begriffe mit gemeinsamem Fettstamm werden verwendet, um den Alkylanteil der Alkyl-Imidazolin-Verbindungen anzugeben (z. B. Lauryl Hydroxyethyl Imidazoline), selbst wenn ein Kohlenstoffatom des Fettradikals während der Herstellung der Materialien Glied des heterozyklischen Rings wird.
Chemische Grundbegriffe
Zum Verständnis der INCI-Bezeichnungen ist ein Grundwissen in Chemie von Vorteil:
Die einfachsten organischen Verbindungen sind Alkane. Sie enthalten nur Kohlenstoff und Wasserstoff und sind Bestandteile des Erdgases bzw. Erdöls. Dazu zählen z. B. Methan, Ethan, Propan, Butan, die in Kosmetika zum Teil als Treibgase Verwendung finden.
Wenn die Kohlenstoff-Atome ringförmig verbunden sind, werden sie als Cycloalkane (z. B. Cyclohexan) bezeichnet.
Alkanreste in Verbindungen werden als Alkyle bezeichnet wie z. B. METHYL-, ETHYL-, PROPYL-, BUTYL-, PENTYL-, HEXYL-, HEPTYL-, OCTYL-, NONYL-, DECYL-, UNDECYL- , DODECYL- usw., die zusätzlich Sauerstoff enthalten können wie z. B. METHOXY-, ETHOXY- etc.
Alkene (Olefine) sind Kohlenwasserstoffe mit Doppelbindung. Alkene wie z. B. Ethen (Ethylen), Propen (Propylen) sind Ausgangsstoffe für die Herstellung von z. B. Alkoholen, Ketonen und Kunststoffen.
Alkine sind Kohlenwasserstoffe mit Dreifachbindung. Das wichtigste Alkin, das Ethin (Acetylen) ist Ausgangsstoff zur Herstellung von Kunststoffen.
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK, PAH) wie Benz(a)pyren, Naphthalin, Anthracen und Pyren entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material (Verbrennen fossiler Brennstoffe, Autoabgase, gegrillte und geräucherte Nahrungsmittel). Daher finden sie sich auch in Kokosöl, das über offenem Feuer getrocknet wurde. Einige PAK sind krebserregend, andere gelten als fruchtschädigend und das Immunsystem und die Fortpflanzung beeinträchtigend. PAK entfetten und reizen außerdem Haut und Schleimhäute.
Aryl-Reste sind aromatische Kohlenwasserstoffe, denen ein Wasserstoffatom entzogen wurde wie z. B. PHENYL-, NAPHTHYL-. Sind zwei Arylgruppen miteinander verknüpft, handelt es sich um Biaryle wie z. B. BIPHENYL-.
Alkohole (Alkanole) sind Alkane, in denen ein, zwei oder drei Wasserstoffatome durch eine Sauerstoff-Wasserstoff-Gruppe ersetzt werden, danach unterscheidet man ein- und mehrwertige Alkohole. Die mehrwertigen Alkohole bezeichnet man auch als Polyalkohole. Die Namen der Alkohole werden durch das Anhängen der Bezeichnung "alkohol" an den Namen des Alkyls gebildet (z. B. Ethylalkohol) oder durch Anhängen der Endung -ol an den Namen des Alkans (z. B. Ethanol). Die zweiwertigen Alkohole erhalten die Endung -diol (z. B. Hexandiol), die dreiwertigen die Endung -triol (z. B. Hexantriol).
Die einwertigen Alkohole ab 6 Kohlenstoff-Atomen werden als Fett- bzw. Wachsalkohole bezeichnet. Ihre Bezeichnung leitet sich von der entsprechenden Fettsäure ab (z. B. Stearylalkohol von Stearinsäure).
Eine besondere Gruppe sind die Alkenole wie Ethenol (Vinylalkohol) und Propenol (Allylalkohol), die aus Alkenen entstehen.
Durch Zufügen von Sauerstoff an Alkane entstehen Aldehyde (Alkanale) und Ketone (Alkanone), wie z. B. Formaldehyd (Methanal), Citral, Aceton, Campher und organische Säuren (Carbonsäuren) wie z. B. Ameisensäure (Methansäure). Dabei werden die Säuren ab vier Kohlenstoff-Atomen als Fettsäuren bezeichnet wie z. B. Buttersäure (Butansäure).
Acyle entstehen, wenn bei Carbonsäuren, Aldehyden oder Carbonsäurechloriden eine Sauerstoff-Wasserstoff-Gruppe, ein Wasserstoff-Atom oder Chlorid durch einen Rest ersetzt wird wie z. B. ACETYL- (Acyl-Rest der Essigsäure).
Carbonsäurechloride entstehen, wenn die Sauerstoff-Wasserstoff-Gruppe einer Carbonsäure durch Chlor ersetzt wird wie z. B. Laurinsäurechlorid (LAUROYL).
Alkohole oder Phenole und Säuren bilden unter Wasserabspaltung Ester, bei Ethern ist ein Sauerstoff-Atom mit zwei organischen Resten verbunden.
Salze sind Verbindungen aus Säuren mit Metallen. Zu den Metallen zählen z. B. Magnesium (MAGNESIUM), Strontium (STRONTIUM), Barium (BARIUM), Lithium (LITHIUM), Aluminium (ALUMINIUM), Ammonium (AMMONIUM), Calcium (CALCIUM), Kalium (POTASSIUM) und Natrium (SODIUM).
Die INCI-Bezeichnung von Salzen setzt sich daher folgendermaßen zusammen: Metall + Stamm der Säure mit Endung -ATE wie z. B. das Natriumsalz der Benzoesäure (BENZOIC ACID) = Natriumbenzoat = SODIUM BENZOATE.