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Tierversuchsfreie Kosmetik
ОглавлениеSeit März 2013 dürfen im EU-Raum weder kosmetische Rohstoffe oder Endprodukte im Tierversuch getestet werden noch dürfen im Tierversuch getestete kosmetische Rohstoffe oder Endprodukte in den EU-Raum importiert werden.
Aber kosmetische Rohstoffe sind zu 80 – 90 % Stoffe, die auch in anderen Bereichen (z. B. Arznei- und Lebensmittel) verwendet werden und/oder unter das Chemikaliengesetz fallen. Mit der Richtlinie 2010/63/EU fordert die Europäische Union zwar von den Mitgliedsstaaten, alternative Testmethoden zu fördern und vorzuziehen, die Anzahl der Tierversuche zu reduzieren und das Tierleid durch entsprechende Haltungs- und Versuchsbedingungen zu verringern, doch ob Tierversuche tatsächlich in allen Bereichen (vor allem Medizin und Pharmazie) ersetzbar sein werden, wird heftig diskutiert.
Jeder natürliche und synthetische Rohstoff wurde irgendwann an Tieren getestet. Für nahezu jede Substanz sind die LD-50-Dosis und/oder die Schleimhautverträglichkeit nach Draize bekannt. Um den LD-50-Wert zu ermitteln (LD = lethal dosis = tödliche Menge), wird der Stoff den Tieren (meist Mäuse oder Ratten) so lange verabreicht, injiziert oder über die Atemwege zugeführt, bis 50 % der Tiere sterben. Beim Draize-Test werden die Chemikalien in den Augenbindehautsack von Kaninchen geträufelt, um das Ausmaß der Reizung zu studieren.
Da Tierversuche im Bereich Medizin und chemischer Forschung noch erlaubt sind, können sich derartig geprüfte Rohstoffe auch in Kosmetika finden. Deswegen erlaubt die Kosmetik-Verordnung den Hinweis auf dem kosmetischen Produkt, dass keine Tierversuche durchgeführt wurden, sofern der Hersteller und seine Zulieferer keine Tierversuche für das kosmetische Fertigerzeugnis oder Bestandteile davon durchgeführt haben, noch Bestandteile verwendet haben, die in Tierversuchen durch Dritte geprüft wurden. Wer zu 100 % tierversuchsfreie Kosmetik kaufen möchte, kann sich an verschiedenen Labels orientieren, welche jeweils einen Stichtag festlegen, nach dem die Inhaltsstoffe nicht mehr an Tieren getestet wurden.
In Anhang VIII der Kosmetik-Verordnung werden die Alternativen zum Tierversuch aufgenommen, die vom Europäischen Zentrum für die Validierung von Alternativmethoden (EURL ECVAM) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) validiert wurden und nicht in der Verordnung (EG) 440/2008 der Kommission zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der REACH-Verordnung verzeichnet sind.
Folgende Alternativmethoden sind u. a. derzeit validiert:
Die Aufnahme von chemischen Stoffen durch die Haut (perkutane Absorption) kann durch in-vitro-Tests (an Zellen) geprüft werden.
Die drei Alternativen zur LD-50-Bestimmung (akute orale Toxizität) verringern die Anzahl der Versuchstiere erheblich.
Während auch der TER-Test (an Rattenhaut) zum Test der Hautätzung bzw. –reizung lediglich die Zahl der Versuchstiere verringert, ersetzen die Modelle menschlicher Haut den Tierversuch komplett.
Zwei Tests zur Augenätzung eines Stoffes mit Rinder- oder Hühneraugen von Schlachtvieh haben den Draize-Test zum Teil ersetzt.
Die Phototoxizität eines Stoffes kann an Mäusezellen ermittelt werden.
Für die Abklärung erbgutschädigender Ereignisse existieren Alternativtests an Bakterien und Säugerzellen, die bei positivem Befund aber durch in-vivo-Tests (am lebenden Tier) überprüft werden müssen.
Weitere Informationen dazu finden sich auf der Homepage des Institute for Health and Consumer Protection (http://ihcp.jrc.ec.europa.eu/our_labs/eurl-ecvam). Hier sind auch die Datenbanken der Alternativmethoden abrufbar.