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Naturkosmetik

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Es soll hier kein Plädoyer gegen die Chemie geführt werden, denn Chemie ist nicht gleich Gift und zahlreiche Giftpflanzen veranschaulichen, dass die Natur nicht immer harmlos ist. Sowohl natürliche als auch naturidentische und synthetische Stoffe haben Vor- und Nachteile.

Der Vorteil natürlicher Stoffe ist, dass sie seit Jahrhunderten vom Menschen verwendet werden und auch größtenteils wissenschaftlich analysiert sind. Sie sind aber in der heutigen Zeit mit Pestiziden und/oder anderen Umweltgiften belastet und/oder können - sofern sie mittels Extraktion gewonnen wurden - Rückstände der Lösemittel beinhalten. Zusätzlich unterliegt ihr Wirkstoffgehalt natürlichen Schwankungen und vor allem: Natur ist begrenzt! Viele natürliche Rohstoffe (z. B. Bisabolol) stehen nicht in der für den Kosmetikmassenmarkt ausreichenden Menge oder zu dem erforderlichen Preis zur Verfügung und werden auf synthetischem Wege nachgebaut.

Der Vorteil dieser naturidentischen Stoffe ist, Verunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel oder Umweltgifte auszuschließen und in gleich bleibender Qualität erhältlich zu sein. Ihr Einsatz in Kosmetika ist akzeptabel, manche naturidentischen Stoffe können aber wie der Großteil der rein synthetischen Stoffe Rückstände gefährlicher Chemikalien beherbergen. So finden sich z. B. im synthetisch erzeugten Betain Rückstände von Chloressigsäure.

Rein theoretisch könnten die im Labor erzeugten Stoffe frei von Rückständen sein. Doch man verzichtet anscheinend auf bessere Herstellungs- bzw. Reinigungsverfahren, weil Fachleute Gesundheitsrisiko und Kosten-Nutzen abwägen und die Hersteller durch die Kosmetik-Verordnung gedeckt werden, die auch den in Kosmetika verbotenen Stoffen erlaubt, dass sie in Spuren enthalten sind, wenn dies technisch unvermeidlich und das kosmetische Mittel sicher ist. Das bietet zwar einen gewissen Schutz für den Konsumenten, andererseits fehlt der Industrie dadurch aber auch jeglicher Ansporn, neue, "saubere" Techniken zu entwickeln.

Der Begriff Naturkosmetik ist seitens der EU weder rechtlich definiert noch geschützt. Es existiert lediglich ein Entwurf zu "Natural Cosmetic Products" des SCCNFP vom September 2000 (http://www.coe.int/T/E/Social_Cohesion/soc-sp/natcosE.pdf) mit folgenden Definitionen:

Natürliche Stoffe sind Substanzen pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs sowie ihre Derivate.

Diese natürlichen Inhaltsstoffe dürfen nur mit physikalischen, mikrobiologischen oder enzymatischen Methoden gewonnen bzw. erzeugt werden.

Extrakte werden mit Wasser, Ethanol und anderen entsprechend natürlich gewonnenen Lösemitteln hergestellt.

Es dürfen nur natürliche Duftstoffe verwendet werden, die durch physikalische Methoden gewonnen wurden.

Als Konservierungsstoffe sind Benzoesäure, Propionsäure, Salicylsäure, Sorbinsäure, PABA, Ameisensäure, Phenoxyethanol und Benzylalkohol zugelassen.

Emulgatoren dürfen nur durch Hydrolyse, Veresterung oder Umesterung aus Fetten und Ölen, Wachsen, Lecithin, Wollwachs, Mono-, Oligo- und Polysacchariden sowie (Lipo)proteinen hergestellt werden.

Für naturkosmetische Produkte existieren mehrere, unterschiedliche Zertifizierungen, die sich in ihren Anforderungen mehr oder minder unterscheiden wie z. B.

das Label „kontrollierte Natur-Kosmetik“ des Bundesverbands Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel BDIH (http://www.kontrollierte-naturkosmetik.de),

das Label "zertifizierte Natur-Kosmetik" der International Cosmetics and Detergent Association ICADA (http://zertifizierte-naturkosmetik.eu),

das Label der International Natural and Organic Cosmetics Association NATRUE (http://www.natrue.org), das zukünftig international Gültigkeit haben soll sowie

die Labels "ECOCERT Biokosmetik" und "ECOCERT Naturkosmetik" der international tätigen Organisation ECOCERT (http://www.ecocert.de/natur-biokosmetik).

Die EU-Kommission (2014/893/EU) vergibt das EU-Umweltzeichen (Euroblume) für „Rinse-off“-Kosmetikprodukte (Seifen, Shampoos, Hairconditioner), die folgende Kriterien erfüllen:

1. geringe Toxizität gegenüber Wasserorganismen

2. leichte biologische Abbaubarkeit

3. Einhaltung der Verbote oder Beschränkungen für Alkylphenole, NTA, Borsäure und Borate, Nitromoschus- und polycyclische Moschusverbindungen, Octamethylcyclotetrasiloxan, BHT, EDTA, Triclosan, Parabene, Formaldehyd, bestimmte Duftstoffe, Mikroplastikteilchen, Nanosilber

4. umweltschonende Verpackung

5. nachhaltige Beschaffung von Palm(kern)öl

6. Dokumentation der Wirksamkeit

7. Angaben gemäß Vorgaben für EU-Umweltzeichen

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