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Die EU-Kosmetik-Verordnung
ОглавлениеDie Europäische Union hatte bereits mit ihrer Kosmetik-Richtlinie (76/768/EWG) vom 27. Juli 1976 und den nachfolgenden Ergänzungen auf Gemeinschaftsebene Vorschriften für die Zusammensetzung, Etikettierung und Verpackung von kosmetischen Mitteln festgelegt. In den folgenden Jahren wurde sie vielfach ergänzt und verändert, sodass ein zerstückelter Text entstanden war.
Mit der neuen Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 vom 30. November 2009 wurde die Kosmetik-Richtlinie neu geordnet und aktualisiert und ist EU-weit seit Juli 2013 anzuwenden. Bisher mussten die Regelungen der Kosmetik-Richtlinie erst in die nationalen Rechte umgesetzt werden - die Kosmetik-Verordnung gilt nun unmittelbar.
Gemäß Kosmetik-Verordnung sind kosmetische Mittel „Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.“
Die Kosmetik-Verordnung ist folgendermaßen aufgebaut:
Kapitel I: Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Kapitel II: Sicherheit, Verantwortung, freier Warenverkehr
Kapitel III: Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei, Notifizierung
Kapitel IV: Einschränkungen für bestimmte Stoffe
Kapitel V: Tierversuche
Kapitel VI: Informationen für die Verbraucher
Kapitel VII: Marktüberwachung
Kapitel VIII: Nichteinhaltung, Schutzklausel
Kapitel IX: Zusammenarbeit der Verwaltungen
Kapitel X: Durchführungsmaßnahmen, Schlussbestimmungen
ANHANG I: Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel
ANHANG II: Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind
ANHANG III: Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen enthalten dürfen
ANHANG IV: Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Farbstoffe
ANHANG V: Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe
ANHANG VI: Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen UV-Filter
ANHANG VII: Auf Verpackungen/Behältern verwendete Symbole
ANHANG VIII: Verzeichnis der validierten Alternativmethoden zu Tierversuchen
ANHANG IX: Aufgehobene Richtlinie und ihre späteren Änderungen, Verzeichnis der Fristen für die Umsetzung in nationales Recht und die Anwendung
ANHANG X: Entsprechungstabelle