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3.1 Gescheiterte Novellierung 2010/2011

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Der JMStV sollte mit dem 14. RÄStV nach Ratifikation in den Ländern zum 1.1.2011 novelliert werden. Ziel der geplanten Neuregelung war es, das System der regulierten Selbstregulierung beständig zu stärken und weiter zu entwickeln sowie der fortschreitenden Konvergenz der Medien Rechnung zu tragen. Wesentliche Neuerung der Novellierung sollte die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung von Internetangeboten sein, wie sie bislang lediglich für Trägermedien im Jugendschutzgesetz vorgesehen ist. Der Anbieter sollte seine jugendschutzrechtliche Verpflichtung dadurch erfüllen können, dass er sein Angebot freiwillig mit einem Alterskennzeichen versieht, das für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert ist, so dass bestimmte Inhalte im Netz für jüngere Nutzer hätten gesperrt werden können. In der Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) sollten die Jugendschutz-Richtlinien aus Rundfunk- und Fernsehen auch auf Neuerungen durch das Internet übertragen werden. Die Provider sollten verpflichtet werden, entspr. Programme leichter zugänglich zu machen. Zugleich sollten die staatlichen Stellen die Eltern auf solche Filter-Software aufmerksam machen. Damit hätte es in der Hand der Erziehungsberechtigten gelegen, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf dem Rechner installieren wollen, um ihren Kindern altersgerechtes Surfen zu ermöglichen und sie vor jugendgefährdenden bzw. entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen. Kurz vor dem geplanten In-Kraft-Treten formulierten Anbieter von Online-Inhalten Bedenken, wie die neuen Anforderungen inhaltlich zu definieren und technisch umzusetzen seien. Zugleich äußerte die „Netzgemeinde“ erhebliche Vorbehalte gegenüber einem Entwurf, der vor allem der Erotikindustrie nutze, indem dieser das Tätigwerden im Netz erleichtert werde. Die für den 1.1.2011 geplante Novellierung des Jugendmedienstaatsvertrages markierte eine Kluft zwischen der „Netzgesellschaft“ und der Politik. Während sich die Politik zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Gesetze verlässt, verlangen die Nutzer mehr Selbstbestimmung und setzen auf die Aufklärung von Kindern und Eltern. Dem JMStV wurde technisches Unverständnis sowie Lobbypolitik vorgeworfen. Der Staatsvertag scheiterte letztlich an der Ratifikation in Nordrhein-Westfalen. Nachdem zunächst die Fraktionen von CDU, FDP und den Linken erklärt hatten, dem JMStV nicht zustimmen zu wollen, schlossen sich dem später auch die Regierungsfraktionen von SPD und den Grünen an. Quer durch die Fraktionen gab es Kritik hinsichtlich der Wirksamkeit und Praktikabilität der geplanten Regelungen sowie erhebliche Bedenken gegen eine drohende Einschränkung der Meinungsvielfalt.[89]

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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