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3. Die freiwillige Selbstkontrolle

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Mit ihrer Gründung im Jahr 1949 ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) die älteste Selbstkontrolleinrichtung Deutschlands.[96] Hauptaufgabe der FSK ist es, freiwillige Altersfreigabeprüfungen für Bildträger, die für die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung und Verbreitung in Deutschland vorgesehen sind, durchzuführen. Die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Filmveranstaltungen sowie die öffentliche Freigabe von Bildträgern für Kinder und Jugendliche ist – soweit es sich nicht um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt – nur gestattet, wenn die Filme bzw. Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle gem. § 14 Abs. 6 JuSchG gekennzeichnet worden sind (§§ 11 Abs. 1, 12 Abs. 1 JuSchG).

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Die FSK stellt eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle dar, die die gem. § 14 JuSchG gesetzlich vorgeschriebene Alterskennzeichnung im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vornimmt. Sie befindet sich in der Rechts- und Verwaltungsträgerschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), einem Dachverband von derzeit 17 Berufsverbänden der deutschen Film-, Fernseh- und Videowirtschaft, die insgesamt mehr als 1100 Mitgliedsfirmen repräsentieren.[97]

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Die Prüfung durch die FSK ist freiwillig, jedoch haben sich die Mitglieder der SPIO verpflichtet, nur von der FSK geprüfte Produkte öffentlich anzubieten. Bildträger, die einer entsprechenden Prüfung nicht unterzogen wurden, werden nur für Erwachsene freigegeben.

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Die Kennzeichnung geprüfter Filme erfolgt entsprechend § 14 Abs. 2 JuSchG mit den Prädikaten „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“, „Freigegeben ab sechs Jahren“, „Freigegeben ab zwölf Jahren“, „Freigegeben ab sechzehn Jahren“ und „Keine Jugendfreigabe“.

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Für die Kontrolle von Computerspielen hat sich als freiwillige Selbstkontrolle der Computerspielewirtschaft im Jahr 1994 die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gegründet.[98] Die USK wird getragen durch die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH, deren Gesellschafter die Industrieverbände der Spiele entwickelnden, produzierenden und in Deutschland vertreibenden Industrie (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. – BIU und Bundesverband der Entwickler von Computerspielen e.V. – G.A.M.E.) sind.[99] Die USK kann zu Gunsten der Computerspieleindustrie Alterskennzeichnungen vornehmen, so dass eine Indizierung der Trägermedien gem. § 18 Abs. 8 JuSchG ausgeschlossen ist. Trägermedien, die eigentlich gegen das Jugendschutzrecht verstoßen, können auf diese Weise legalisiert werden,[100] so dass sich auch hier das Problem der sog. regulierten Selbstregulierung stellt.

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Des Weiteren existiert mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) seit 2003 eine weitere anerkannte Einrichtung zur Programmprüfung und Vergabe von Altersfreigaben für Fernsehsendungen.[101] Ferner befasst sich die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) mit dem Jugendschutz in Online-Medien. Dabei handelt es sich um eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote.[102]Als Untergliederung der USK besteht darüber hinaus seit 2011 die USK.online und für die FSK die FSK.online. Dabei handelt es sich um anerkannte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote, wobei sich die USK.online[103] im Jahre 2016 darüber hinaus auch für den Rundfunkbereich hat anerkennen lassen.

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

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